Zoll überwacht Mindestlöhne in Sonnenstudios und Spielhallen in Düsseldorf
In einer spektakulären Aktion hat der Zoll in Düsseldorf begonnen, die Mindestlöhne in Sonnenstudios und Spielhallen zu überwachen. Die Behörden haben Verdachtsmomente auf Lohnunterbietung und Sozialbetrug ermittelt und wollen nun sicherstellen, dass die Beschäftigten in diesen Branchen angemessen entlohnt werden. Die Zollfahndung hat bereits erste Durchsuchungen durchgeführt und wird in den kommenden Wochen und Monaten weitere Kontrollen durchführen. Ziel der Aktion ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne zu gewährleisten und mögliche Umwertungen aufzudecken.
Zoll überwacht Mindestlöhne in Düsseldorfer Sonnenstudios und Spielhallen
Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro - so viel müssen Arbeitgeber ihrem Personal zahlen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf hat bei einer Schwerpunktkontrolle am 17. Oktober insgesamt 52 Betriebe in Düsseldorf und Wuppertal überprüft und untersucht, ob sich die Arbeitgeber an diese Vorgabe halten.
Die fast 80 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten zwei Großbaustellen in Wuppertal und mehrere Sonnenstudios, Glücksspielhallen und Waschstraßen in Düsseldorf. Dort befragten sie insgesamt 176 Personen. In 17 Fällen deckten sie mutmaßliche Fälle von Nichteinhaltung des Mindestlohns auf, davon fünf in Düsseldorf und zwölf in Wuppertal.
Laut einem Sprecher des Zolls liegen die Stundenlöhne oft weit unter dem Mindestlohn, mitunter bei acht Euro. In sieben weiteren Fällen gehen die Zöllner von einer Beitragsvorenthaltung aus, das heißt, die Arbeitgeber zahlen dem Personal zwar Lohn aus, zahlen aber keine Abgaben an die Krankenkassen.
In vier Fällen besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern, in drei Fällen auf Leistungsmissbrauch. Die Zollbeamten gehen also davon aus, dass die Arbeitnehmer sowohl den Lohn als auch Sozialleistungen kassieren.
In 18 Fällen geht der Zoll von Meldeverstößen zur Sozialversicherung aus. In allen Verdachtsfällen wurden die jeweiligen Verfahren zu den Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.
Die Betriebe wurden stichprobenartig und verdachtsunabhängig kontrolliert. Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei Standorte in Düsseldorf und Wuppertal, die in den jeweiligen Städten die Prüfungen durchführten. Eine Delegation der europäischen Arbeitsbehörde ELA begleitete die Kontrollen in Wuppertal.
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