Zeitraum für Losvergabe von Bauparzellen in Düsseldorf abgelaufen

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Zeitraum für Losvergabe von Bauparzellen in Düsseldorf abgelaufen

Die Interessenten für die Bauparzellen in Düsseldorf müssen sich leider umorientieren. Der Zeitraum für die Losvergabe der begehrten Grundstücke ist abgelaufen. Die Stadtverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Frist für die Einreichung von Bewerbungen um die Bauparzellen nicht mehr verlängert wird. Dies bedeutet, dass alle Antragsteller, die noch auf eine Zuteilung hofften, leider leer ausgehen werden. Die Nachfrage nach den Bauparzellen war enorm hoch, was die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen stellte. Nun müssen sich die Interessenten auf andere Möglichkeiten umorientieren, um ihre Bauvorhaben zu realisieren.

Zeitraum für Losvergabe von Bauparzellen in Düsseldorf abgelaufen

Die Stadt Düsseldorf hat im Frühjahr elf Flächen am Pastor-Dörr-Ring in Itter sowie ein Grundstück an der Bonifatiusstraße in Heerdt als Baugrundstücke für Familien verlost. Die Resonanz war überwältigend, wahrscheinlich weil alle Interessenten dachten, die Stadt wolle sie verschenken. Doch die Wirklichkeit sah anders aus.

Kaufpreise von 300.000 bis 630.000 Euro waren die Bedingungen, unter denen die Grundstücke zu haben waren. Vorrangig sollten Düsseldorfer Familien mit mindestens zwei minderjährigen Kindern bevorzugt werden. Das monatliche Einkommen durfte die jeweils maßgebenden Einkommensgrenzen nur um maximal 80 Prozent überschreiten. Zuerst lag die erlaubte Überschreitung bei 60 Prozent, doch wurde sie später angehoben, weil man sich das dann nicht leisten kann. Es sei denn, man hat geerbt. Das wird nicht angerechnet.

Stadt bleibt über Anzahl der Bewerber schweigsam

Stadt bleibt über Anzahl der Bewerber schweigsam

Nachdem die Bewerbungsfrist am 2. Juli abgelaufen ist, gibt sich ein Stadt-Sprecher schmallippig: Derzeit erfolgen die Auswertungen im Rahmen des in der Ausschreibung beschriebenen Verfahrens. Die nächsten Schritte werden insbesondere der Abschluss eines Kaufvertrags mit den jeweiligen ausgewählten Interessenten sein. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird, wie in anderen Fällen auch, über die Anzahl der Bewerber keine Aussage getroffen.

Wäre die Aktion ein voller Erfolg gewesen, kann man davon ausgehen, dass die Stadt das proaktiv vermeldet hätte. Interessant ist dabei, dass die Stadt die Anzahl der Bewerber nicht nennen will. Mit dem Hinweis laufendes Verfahren erstickt die Verwaltung gerne mal mögliche öffentliche Debatten im Keim.

Verständlich, wenn der Datenschutz betroffen ist; doch drängt sich bei der Aktion eher der Eindruck auf: Gut gedacht heißt nicht immer gut gemacht.

Andrea Röhrig

Udo Müller

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