Wülfrath: Drogenabhängiger wünscht sich Therapie anstelle einer Strafverfolgung
In der Stadt Wülfrath hat ein Drogenabhängiger einen ungewöhnlichen Schritt getan. Statt sich einer Strafverfolgung zu stellen, wünscht er sich eine Therapie, um seine Sucht zu überwinden. Dieser mutige Entschluss könnte ein Zeichen dafür sein, dass sich die Einstellung zur Drogenproblematik in Deutschland ändert. Bisher wurde der Umgang mit Drogenabhängigen oft durch Strafandrohungen und Repression geprägt. Doch die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Methode oft nicht zum Erfolg führt. Vielleicht ist es daher an der Zeit, neue Wege zu gehen und die Therapie als Alternative zur Strafverfolgung zu etablieren.
Wülfrath: Drogenabhängiger will Therapie statt Strafe
Ein 35-Jähriger aus Wülfrath stand vor Gericht, weil er eine Serie von Diebstählen begangen hatte. Doch der Angeklagte war nicht nur wegen der Tat selbst besorgt, sondern auch wegen der Frage, ob er die Strafe in einer Entziehungsanstalt absitzen könnte oder ob er ins Gefängnis müsste.
Vier der ihm vorgeworfenen Taten hatte der Angeklagte gestanden, an die anderen Diebstähle könne er sich nicht erinnern. Die Serie von Diebstählen hatte in einer Drogerie begonnen, wo er Parfüm im Wert von 240 Euro und zwei Wellensteyn-Jacken für 600 Euro gestohlen hatte. Es folgten weitere Parfüm-Diebstähle, teils für knapp 2000 Euro.
Der Angeklagte war drogenabhängig und die Diebstähle sollten seinem Eigenkonsum dienen. Deshalb stand er zumindest schon mit einem Bein in der Entziehungsanstalt. Doch die psychiatrische Gutachterin hatte dem Angeklagten eine Schizophrenie attestiert und darauf hingewiesen, dass Entziehungsanstalten nicht geeignet seien, um psychisch kranke Straftäter auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorzubereiten.
Die Reform des § 64 Strafgesetzbuch im Herbst 2023 hat die Situation noch komplexer gemacht. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt darf vom Gericht nur dann angeordnet werden, wenn ein Behandlungserfolg erwartet werden kann. Außerdem ist eine Entlassung erst nach zwei Dritteln der Strafe möglich.
Weil das Gericht nun erneut eine psychiatrische Begutachtung des Wülfrathers anordnen musste, wird der Prozess erst in ein paar Monaten neu aufgerollt. Die Frage, ob der Angeklagte die Strafe in einer Entziehungsanstalt absitzen kann, bleibt damit vorerst unbeantwortet.
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