Wahlrecht: Was droht der Ampel-Staat noch vor dem Bundesverfassungsgericht?

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Wahlrecht: Was droht der Ampel-Staat noch vor dem Bundesverfassungsgericht?

Die Ampel-Koalition steht vor einer neuen Herausforderung. Das Bundesverfassungsgericht wird in Kürze über die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Wahlrechts entscheiden. Die Opposition und einige Wahlrechtsexperten haben Zweifel an der Gerechtigkeit des derzeitigen Systems geäußert. Insbesondere die Überhangmandate und die Zweitstimmen stehen in der Kritik. Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts feststellen, würde dies tiefgreifende Konsequenzen für die politische Landschaft in Deutschland haben. Die Frage bleibt, was dies für die Zukunft der Ampel-Koalition bedeutet.

Ampel-Koalition vor dem Bundesverfassungsgericht: Was droht noch vor der Wahl?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampel-Koalition erneut eine Aufgabe gestellt: In kaum mehr als einem Jahr wird gewählt, bis dahin muss das Wahlrecht nachgebessert sein. Doch Klagen in Karlsruhe könnten SPD, Grünen und FDP vor der Bundestagswahl noch in ganz andere Schwierigkeiten bringen.

Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise verfassungswidrig ist. Seit 2021 müssen nur noch Besserverdiener und Unternehmen den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerzahler wurde er abgeschafft. Dagegen zogen FDP-Abgeordnete vor Gericht, als ihre Partei noch nicht Teil der Bundesregierung war.

Solidaritätszuschlag: Ein Loch im Etat?

Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde das ein Loch in den Etat für 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

Heizungsgesetz und Rechte von Abgeordneten

Heizungsgesetz und Rechte von Abgeordneten

Im vergangenen Jahr bremste das Bundesverfassungsgericht eine Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause aus - Begründung: Die Rechte der Abgeordneten wurden nicht ausreichend gewahrt. Wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Heilmanns Antrag

Über den sogenannten Hauptsacheantrag aber ist noch nicht entschieden worden. Falls das Gericht Heilmann Recht gibt, könnte dies den Weg ebnen für Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz - das im für die Ampel-Koalition ungünstigsten Fall aufgehoben werden könnte. Heilmann hatte betont, sein Antrag richte sich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das „sehr mangelhafte“ parlamentarische Verfahren.

Bafög-Erhöhung und Verfassungsgericht

Bafög-Erhöhung und Verfassungsgericht

Die Ampel-Koalition hat zwei Bafög-Erhöhungen auf den Weg gebracht. Die zweite Anhebung kam nur nach viel Druck von Studierendenvertretern, Gewerkschaften und auch SPD und Grünen in der Koalition zustande. Die Mehrausgaben pro Jahr für diese Erhöhung zum kommenden Wintersemester liegen im mittleren dreistelligen Millionenbereich.

Bafög-Klage

Wenn die Ampel Pech hat, wird sie für das Bafög aber noch weiteres Geld mobilisieren müssen: Beim Bundesverfassungsgericht liegt seit längerer Zeit ein Fall, der noch in diesem Jahr entschieden werden könnte. Eine Psychologiestudentin beklagt, dass der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgelegte monatliche Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße.

Untersuchungsausschuss

Die Unionsfraktion im Bundestag klagt wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank. Grund: Die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion seien durch einen Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert habe, in ihren Rechten verletzt worden.

Warburg-Bank-Affäre

Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die „Cum-Ex“-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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