Viersen: Polizei hält betrunkenen Radfahrer an
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kontrollierte die Polizei in Viersen einen Radfahrer, der sich verdächtig verhielt. Beim Anhalten des Fahrzeugs stellten die Beamten starke Alkoholgeruch fest und nahmen den Radfahrer vorläufig fest. Eine Alkoholüberprüfung ergab, dass der 42-Jährige einen Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille aufwies. Dieser Wert liegt weit über dem zulässigen Limit. Die Polizei leitete ein strafrechtliches Verfahren ein und zog den Führerschein des Radfahrers ein. Der Mann wurde nach der Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt.
Polizei kontrolliert Radfahrer, der nach Atemalkoholtest 1,8 Promille aufweist
Am 26. September, in der Nacht, fiel den Polizisten an der Kreuzung Ostring/Düsseldorfer Straße in Süchteln ein Radfahrer ohne Beleuchtung am Fahrrad auf. Als der Radfahrer an einer Rot zeigenden Ampel wartete, wurden die Beamten auf ihn aufmerksam und baten ihn, von seinem Rad abzusteigen.
Das funktionierte jedoch nicht gut, da der Mann laut Polizeibericht auch eine verwaschene Aussprache hatte. Die Polizisten entschieden sich daher, einen freiwilligen Atemalkoholtest durchzuführen, der einen Wert von rund 1,8 Promille ergab. Daraufhin wurde eine Blutprobe fällig.
Nun laufen neben einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des Fahrens ohne Licht auch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, teilte die Polizei mit. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille liegt. Wer mit einem solchen Wert im Straßenverkehr erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren, selbst ohne Ausfallerscheinungen.
Wer Ausfallerscheinungen zeigt, Schlangenlinien fährt oder in einen Unfall verwickelt wird, läuft bereits ab 0,3 Promille Gefahr, den Führerschein zu verlieren. Die Polizei weist daher darauf hin, dass die Verkehrssicherheit auch von der Achtsamkeit und Verantwortung der Verkehrsteilnehmer abhängt.
Es ist daher ratsam, immer auf die eigene Verkehrssicherheit zu achten und keine Risiken einzugehen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.
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