Verkehrsplanung in Hochkamer: Was Anlieger erwarten dürfen

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Verkehrsplanung in Hochkamer: Was Anlieger erwarten dürfen

Die Verkehrsplanung in Hochkamer ist ein Thema, das viele Anlieger bewegt. Die Frage, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, steht im Mittelpunkt der Diskussion. Im Zuge der Stadtentwicklung werden neue Verkehrswege und -konzepte entwickelt, um die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Anlieger von der neuen Verkehrsplanung in Hochkamer erwarten dürfen und wie sie von den geplanten Maßnahmen profitieren werden.

Verkehrschaos in Hochkamer: Anlieger müssen sich auf Veränderungen einstellen

Die Sanierung der Kreisstraße 9 in Hochkamer sorgt nicht nur bei Anwohnern für Kopfschütteln. Auch die Stadt scheint von der Organisation durch den Kreis nicht restlos überzeugt. „Ich bedauere sehr, dass diese Maßnahme auch für uns überraschend vom Kreis Wesel so kurzfristig geplant und durchgeführt wird und möchte mich bei allen Anliegern für das Verständnis bedanken, teilte Bürgermeister Ralf Köpke am Donnerstag mit.

Kostenpflichtiger Inhalt. Wie berichtet, hatte es in Hochkamer Sorgen gegeben, weil bekannt wurde, dass Anlieger in den Ferien aufgrund der Bauarbeiten zeitweise nicht mehr mit Autos ihre Häuser werden erreichen können. Wann und wie lange das sein wird, darüber fehlte es bislang an Informationen.

Info: Anlieger können sich mit Fragen an die Baufirma Tummes wenden, 02841 98520, oder an den Kreis, Thomas Zabel, 0281 207-5253 oder 02802 808969-13.

Baustellenbetrieb sorgt für Verkehrsstörungen und Ärger für Anwohner

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Die Stadt hat am Donnerstag nun detailliert über den Fortgang der Arbeiten informiert. Die Baufirma habe die Informationen zusammengestellt, „damit sich die Anwohner besser auf die Bauarbeiten einstellen können“.

Erster Bauabschnitt: Vom 24. bis 28. Juni sei die Strecke von der Geldernschen Straße bis zur Lintforter Straße mit einer neuen Fahrbandecke versehen worden.

Zweiter Bauabschnitt: In dieser Woche werde der zweite Bauabschnitt vom Littardweg bis zur Rayener Straße hergestellt.

Weitere Arbeiten:

  • Montag, 22. Juli bis Freitag, 26. Juli: Vorbereitende Arbeiten auf dem Abschnitt zwischen der Rayener Straße bis zur Lintforter Straße. Die Schachtabdeckungen werden ausgebaut, eine Halteverbotszone eingerichtet. Die Grundstücke der Anlieger sind zu erreichen.
  • Montag, 29. Juli bis Freitag, 2. August: Dritter Bauabschnitt von der Rayener Straße bis zum Vinnmannswege. Die alte Fahrbahndecke wird abgefräst, die Rinnenanlage reguliert und eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Während der Asphaltarbeiten am Mittwoch, 31. Juli und Donnerstag, 1. August ist die Fahrbahn nicht befahrbar. Anwohner müssen ihre Autos außerhalb der Sperrung parken.
  • Montag, 5. August bis Freitag, 9. August: Vierter Bauabschnitt im Bereich zwischen dem Vinnmannsweg bis zur Lintforter Straße. Auch dort wird die alte Fahrbahn abgefräst, die Rinnenanlage reguliert und eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Während der Asphaltarbeiten am Mittwoch, 7. August und Donnerstag, 8. August ist die Fahrbahn nicht befahrbar. Anwohner müssen ihre Autos außerhalb der Sperrung parken.

Vorsicht, Haftkleber! Zu den Tagen, an denen die Straße im Ort nicht befahrbar sein wird, teilte der Kreis am Donnerstag mit, ihm sei „bewusst, dass Parkraum auf der unbearbeiteten Hochkamerstraße und in den Nebenstraßen nur eingeschränkt zur Verfügung steht“. Die Anwohner würden gebeten, die Bauausführung zu unterstützen, indem Passagen durch den laufenden Baustellenbetrieb, wenn möglich, vermieden werden. „Darum sollten die Fahrten vom und zum Grundstück in der arbeitsfreien Zeit erfolgen. In der Regel von ca. 17 Uhr bis 6.30 Uhr“, so der Kreis.

Auch sei zu beachten, dass vor Einbau der einzelnen Asphaltlagen (Asphaltbinder-/Asphaltdeckschicht) ein Haftkleber aufgetragen wird. „Beim Durchfahren oder Herüberlaufen können schwer lösbare Kleberreste an Fahrzeugen/Reifen aber auch an Schuhsohlen und Tierpfoten verbleiben.“

Pflegedienste und Notfälle: Für Pflegedienste und Besucher gelten dieselben Regelungen wie für die Anwohner, so der Kreis. Gegebenenfalls müssten „Strecken zu Fuß oder mit Rollator/Rollstuhl zurückgelegt werden“. Allerdings könne in begründeten Einzelfällen mit dem Vorarbeiter der Tiefbaufirma vor Ort eine gesonderte Regelung getroffen werden.

Notfälle und Havarien: Bei Notfällen und Havarien können Rettungsdienste und Feuerwehr „auf jeden Fall in den Baustellenbereich zur jeweiligen Einsatzstelle im Baustellenbereich fahren“, so der Kreis. Ansonsten sei die eingerichtete Umleitung zu nutzen.

Udo Müller

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