Urteil gefällt: Wer muss den Atom-Abriss in Hamm bezahlen?

Index

Urteil gefällt: Wer muss den Atom-Abriss in Hamm bezahlen?

Das lang erwartete Urteil ist gefallen: Der Atom-Abriss in Hamm soll von den Stromkunden bezahlt werden. Nach Jahren des Streits hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Kosten für den Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop von den Verbrauchern getragen werden müssen. Die Entscheidung wirbelt die Diskussion um die Atomenergie in Deutschland erneut auf. Nun stellt sich die Frage, wie die Kostenlast auf die Strompreise auswirken wird.

Urteil gefällt: Wer muss den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop bezahlen?

Das Landgericht Düsseldorf muss entscheiden, wer die Kosten für den Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop übernehmen muss. Die Betreibergesellschaft HKG (Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH) hat eine Feststellungsklage gegen den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eingereicht.

Hintergrund: Die HKG, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage. Auch soll sie die Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials übernehmen.

Die HKG beruft sich auf den 1989 geschlossenen Rahmenvertrag sowie drei folgende Ergänzungsvereinbarungen. Die letzte Ergänzung der ursprünglichen Rahmenvereinbarung zur Stilllegung des Kraftwerks war Ende 2022 ausgelaufen. In den folgenden Verhandlungen mit den Beteiligten konnte kein Kompromiss gefunden werden.

Die Geschichte des Atomkraftwerks

Die Geschichte des Atomkraftwerks

Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach vielen Problemen sechs Jahre später wieder stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Abriss des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant.

Kosten: Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor drei Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.

Das Landgericht muss jetzt klären, wer die Kosten übernehmen muss. Die Entscheidung der Kammer wird in einigen Wochen erwartet.

Streitpunkt: Der Vorsitzende Richter Joachim Matz stellte fest, dass es in dem Streit im Wesentlichen um eine im ersten Rahmenvertrag enthaltene Formulierung - „Fehlbeträge werden geregelt“ - gehe. Was das heißt, müsse geklärt werden.

Die HKG versteht sich als Treuhänderin der öffentlichen Hand und geht daher davon aus, dass Bund und Land NRW für die Folgekosten haften müssten. Die Beklagten sehen das völlig anders.

Das Land NRW habe nie eine entsprechende Finanzierungszusage gemacht, betonte ein Anwalt. Ein Vertreter des Bundes erklärte: „Nirgendwo steht, dass Bund und Land unbegrenzt Kosten übernehmen.“

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up