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Urlaubsgeltung: Regeln für Arbeitnehmer bei Erreichbarkeit während des Urlaubs

Immer mehr Arbeitnehmer müssen während ihres Urlaubs erreichbar bleiben, um wichtige geschäftliche Angelegenheiten zu klären. Doch wie funktioniert die Urlaubsgeltung in solchen Fällen? Welche Regeln müssen Arbeitnehmer beachten, um ihre Erholungszeit nicht zu gefährden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeitszeit und Ihre Freizeit während des Urlaubs richtig gliedern, um Ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten, ohne dass dies zu Lasten Ihrer Urlaubsgeltung geht.

Urlaubsgeltung: Regeln für Arbeitnehmer bei Erreichbarkeit während des Urlaubs

Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen haben begonnen – und damit für viele der langersehnte Urlaub des Jahres. Doch zwei Drittel der Berufstätigen, die einen Sommerurlaub geplant haben, scheinen dieses Szenario nur aus Filmen zu kennen. Sie wollen auch während des Urlaubs für ihre Vorgesetzten und Kollegen erreichbar bleiben.

Warum möchten viele Arbeitnehmer während des Urlaubs erreichbar sein?

Warum möchten viele Arbeitnehmer während des Urlaubs erreichbar sein?

Das hat unterschiedliche Gründe. Die meisten haben mit den Erwartungen anderer zu tun. Die Befragten konnten mehrere Antworten geben: Weit mehr als die Hälfte (59 Prozent) hat den Eindruck, ihre Vorgesetzten setzten voraus, dass sie sie auch im Urlaub kontaktieren könnten. Bei 51 Prozent der Befragten kommen auch noch die Kollegen ins Spiel, die zwischendurch Hilfe bräuchten oder Fragen hätten, und 46 Prozent gaben an, sie müssten für ihre Kunden erreichbar sein.

Urlaubsgeltung: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei Erreichbarkeit während des Urlaubs

Nein, sie sind nicht dazu verpflichtet, auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren. Sie dürfen sie sogar ignorieren, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. „Denn Urlaub soll der Erholung dienen – das besagt das Bundesurlaubsgesetz“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf.

Was kann man tun, wenn der Chef trotzdem Kontakt sucht? Auch dann ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Anrufe anzunehmen oder E-Mails zu beantworten. „Er kann einfach das Diensthandy ausschalten, alle Leitungen kappen, bis der Urlaub vorbei ist“, sagt Niehl. Eine Abmahnung drohe nicht – die habe nur Bestand, wenn Beschäftigte eine Pflichtverletzung begingen. Das sei hier aber nicht der Fall.

Gibt es Ausnahmen, die einen Anruf vom Chef rechtfertigen? Ja, aber nur, wenn ein Notfall eintritt. Ein Beispiel: Der Chef ruft im Urlaub an, weil man als Einziger ein Passwort kennt, das für den Arbeitsprozess unbedingt benötigt wird. Die Zeit muss dem Betroffenen aber vergütet werden.

Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten aus dem Urlaub holen? Auch das ist nur in echten Notfällen gestattet. Nur, weil zu wenig Personal da ist oder Arbeit liegen bleibt, zählt das nicht als Grund, jemanden aus dem Urlaub zurückzuholen. Wenn allerdings das Betriebssystem abstürzt oder ein Wasserschaden auftritt, wäre es gerechtfertigt. Die Kosten für die Rückkehr aus dem Urlaub trägt der Arbeitgeber.

Urlaubsgeltung: Regeln für Arbeitnehmer bei Erreichbarkeit während des Urlaubs

Urlaub soll der Erholung dienen – das besagt das Bundesurlaubsgesetz. Deshalb sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren, während sie im Urlaub sind.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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