Unmut über Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen sorgt für Unmut unter den Bürgern und Kommunen des Bundeslandes. Die geplante Reform, die von der Landesregierung unter Führung der Ministerpräsidentin Armin Laschet vorgelegt wurde, sieht eine steuerliche Entlastung für die Eigentümer von Wohnimmobilien vor. Doch viele sehen in dieser Reform eine Benachteiligung der Städte und Gemeinden, die dadurch finanzielle Einbußen erleiden werden. Die Kritik an der Reform wächst, und viele fordern eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. In diesem Artikel soll der Streit um die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen näher beleuchtet werden.
Die Grundsteuerreform: Ein Trick, der nicht überzeugt
Die Bitte am Ende der Landtagsanhörung klang unschuldiger, als sie gemeint war: Ralf Witzel, FDP-Fraktionsvize, wollte von den Experten hören, ob sie ihm denn eine Kommune nennen könnten, in der es aufgrund der Grundsteuerreform zu einer Entlastung bei Wohngrundstücken und einer stärkeren Belastung der Gewerbeimmobilien komme.
Doch Witzel wollte noch einmal herausarbeiten, was schon bei einigen Sachverständigen angeklungen war: Das Finanzministerium und die schwarz-grüne Regierungskoalition haben trotz aller mahnenden Rufe, dass sich das Wohnen durch die Grundsteuerreform ab 2025 weiter verteuern werde und Gewerbeimmobilien deutlich entlastet werden, lange nicht gehandelt.
Ein Trick, um den Effekt abzumildern
Um diesen Effekt abzumildern, hat sich das Land einen Trick überlegt: Die Kommunen sollen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien verlangen dürfen. Das NRW-Finanzministerium ist derzeit dabei, für die Kommunen im Land diejenigen Hebesätze zu berechnen, die den Städten und Gemeinden nach der Reform in Summe das gleiche Steueraufkommen bescheren.
Inkrafttreten: Ab Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Dann sollen es auch die differenzierten Hebesätze geben.
Kritik von den Kommunen
Doch wie wenig vor allem die Kommunen selbst von dem Modell halten und wie zerrüttet inzwischen das Verhältnis zum Land ist, wurde bei der Anhörung am Dienstagnachmittag deutlich: Von einer Entsolidarisierung des Landes war da die Rede.
Kommunalunfreundlicher hätte man das kaum machen können, ätzte Carl Georg Müller vom Städte- und Gemeindebund NRW. Man weise seit zweieinhalb Jahren auf die Probleme hin. Und dann kommt man auf den letzten Metern der Reform auf die Idee, den Kommunen das Problem vor die Füße zu kippen, sagt er: Da droht eine Beschädigung der kommunalen Selbstverwaltung, weil vom Land etwas versprochen wird, was wir nicht einhalten können.
Kritik von den Städten
Auch beim Städtetag ist der Frust gewaltig; die differenzierten Hebesätze reichten nicht aus, heißt es dort. Stefan Ronnecker nutzte ein Bild: Das ist so, als würden Sie sagen: ,Bitte fahre jetzt mit dem Auto von Düsseldorf nach Köln, aber du darfst nur das Gaspedal benutzen.‘
Ronnecker wies auf die gravierenden rechtlichen Bedenken hin. Im äußersten Fall müssten sich alle Kommunen in NRW nun mit Rechtsstreits auseinandersetzen.
Forderungen der Kommunen
Die meisten Kämmerer hätten daher schon angekündigt, nicht von der Option differenzierter Hebesätze Gebrauch zu machen. Weil die Zeit für eine Korrektur bis 2025 zu knapp sei, verlangten die kommunalen Spitzenverbände zumindest eine einmalige Korrektur zum darauffolgenden Jahr: Dann ist die Messzahl der richtige Weg.
Auch Müller sagte, wenn man das Wohnen privilegieren wolle, müsse das landesweit einheitlich erfolgen.
Konflikt mit der Wirtschaft
Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Untergrenze für die gewerbliche Grundsteuer vor, aber eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Damit wächst insbesondere bei den Mittelständlern die Sorge, dass die Kommunalpolitik – noch dazu mit Blick auf eine mögliche Wiederwahl – lieber die kleine Gruppe der Unternehmer stärker belasten werde als die große Gruppe der Mieter und Eigenheimbesitzer.
Entsprechend verlangte Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk NRW, dass man entweder eine Obergrenze benötige, oder aber ein festgelegtes Verhältnis der beiden Hebesätze zueinander haben müsse. Man könne die Gefahr einer Dynamik mit einer deutlich stärkeren Belastung von Gewerbe nicht wegreden.
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