Tödliche Messerattacke in Ravensburg: Täter muss in Psychiatrie untergebracht werden
In der Stadt Ravensburg in Baden-Württemberg ist am vergangenen Wochenende eine tödliche Messerattacke verübt worden. Ein 31-jähriger Mann hat auf offener Straße einen 44-jährigen Passanten tödlich verletzt. Der Täter, der bereits bekannt war, wurde von der Polizei festgenommen und muss nach der Anhörung vor dem Haftrichter in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Ermittlungen laufen noch, aber erste Hinweise deuten darauf hin, dass der Täter unter psychischen Problemen litt. Die Stadt Ravensburg ist schockiert über das brutale Verbrechen und die Polizei bittet um Zeugenaussagen, um das Geschehen weiter aufzuklären.
35-Jähriger nach Messerattacke auf Vierjährige in Psychiatrie untergebracht
Ein 35-Jähriger, der im April dieses Jahres in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu mit einem Messer auf eine Vierjährige einstach, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dies entschied das Landgericht Ravensburg in seinem Urteil.
Versuchter Mord und Schuldunfähigkeit
Die Schwurgerichtskammer ging bei dem Vorfall von versuchtem Mord aus. Aufgrund seiner Krankheit sei der Beschuldigte mit syrischer und niederländischer Staatsbürgerschaft jedoch schuldunfähig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 35-Jährige hatte im April dieses Jahres in einem Supermarkt mit einem Messer auf die Vierjährige eingestochen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Vor Gericht räumte der Beschuldigte den Anklagevorwurf ein. Er habe eine göttliche Eingebung gehabt.
Einigung aller Beteiligten
Neben der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sprach sich auch die Verteidigung für die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Klinik aus. Von ihm gehe eine ständige Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil wurde von allen bei der Sitzung akzeptiert.
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