Titel der Münsteraner Nachricht: 'Parole Von Jenem bis zum Meer bei Demo verboten, Eilantrag abgelehnt'

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Titel der Münsteraner Nachricht: 'Parole Von Jenem bis zum Meer bei Demo verboten, Eilantrag abgelehnt'

Die Stadt Münster hat eine umstrittene Entscheidung getroffen: Die Parole Von Jenem bis zum Meer wurde für eine Demo in der Stadt verboten. Dieses Verbot ist das Resultat eines Eilantrags, der von der Stadtverwaltung abgelehnt wurde. Die Demonstranten wollten mit diesem Slogan auf die Bedeutung der Friedensbewegung aufmerksam machen, doch die Stadt sah darin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Die Frage bleibt, ob dieses Verbot einen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt. Wir werden in den folgenden Zeilen näher auf die Hintergründe dieser Entscheidung eingehen und die Auswirkungen auf die Demonstranten und die Stadtgesellschaft untersuchen.

Münster: Vom Fluss bis zum Meer-Parole bei Demo verboten, Eilantrag abgelehnt

Münster: Vom Fluss bis zum Meer-Parole bei Demo verboten, Eilantrag abgelehnt

Vor einer zum ersten Jahrestag des Überfalls der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober geplanten propalästinensischen Demonstration hat das Verwaltungsgericht Münster die Untersagung der Parole Vom Fluss bis zum Meer bestätigt.

In einer am Freitag (4. Oktober) veröffentlichten Entscheidung lehnte das Gericht den Eilantrag des Veranstalters ab, mit dem sich dieser gegen die Untersagung der auch auf Englisch und anderen Sprachen verbotenen Parole From the River to the Sea - Palestine will be free gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium Münster stützt die Versammlungsbeschränkung darauf, dass das Verwenden der Parole unter die Vereinsverbote gegen die Vereinigungen Hamas und Samidoun falle. Eine ausnahmsweise zulässige Verwendung der Parole liege bei propalästinensichen Demonstrationen fern.

Der Antragsteller wandte dagegen ein, dass Gerichte mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf dieser Parole nicht strafbar sei. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag dennoch ab, weil die allgemeine Interessensabwägung gegen den Veranstalter ausfalle.

Gegen die Entscheidung kann der Veranstalter Rechtsmittel einlegen. Zum Jahrestag des 7. Oktober werden auch in Deutschland zahlreiche Demonstrationen erwartet.

Die Stadt Frankfurt am Main etwa verbot eine propalästinensische Demonstration wegen zu erwartenden Volksverhetzungen, Aufrufen zu Straftaten sowie israelfeindlichen und antisemitischen Ausrufen ganz.

Es bleibt abzuwarten, wie die Lage in Deutschland in den kommenden Tagen entwickelt sich. Eine enge Beobachtung der Ereignisse ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind.

Udo Müller

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