Steuererklärung 2023 muss nun abgegeben werden - acht nützliche Tipps

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Steuererklärung 2023 muss nun abgegeben werden - acht nützliche Tipps

Die Steuererklärung 2023 ist jetzt fällig und muss von allen Steuerzahlern rechtzeitig abgegeben werden. Dies kann eine Herausforderung sein, insbesondere für diejenigen, die noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt haben. Doch keine Sorge, wir haben acht nützliche Tipps für Sie, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung erfolgreich abgegeben wird. Von der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente bis hin zur korrekten Übermittlung an das Finanzamt, wir haben alles abgedeckt, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuererklärung 2023 erfolgreich zu erstellen.

Steuererklärung: Achtung! Die Frist läuft ab

Die Uhr tickt. Bis zum 2. September müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Nur diejenigen, die das über einen Steuerberater erledigen lassen, haben bis Sommer 2025 Zeit.

Steuererklärung einreichen: Was Sie beachten müssen

Steuererklärung einreichen: Was Sie beachten müssen

Material sichten: Normalerweise müssen zwar keine Belege bei einer Steuererklärung abgegeben werden, aber das Ausfüllen in letzter Minute kann nur gelingen, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) empfiehlt, bei wichtigen neuen Vorgängen die Unterlagen direkt beizugeben. Das kann sein, wenn ein Bürger eine Behinderung angibt oder wenn aus beruflichem Grund eine doppelte Haushaltsführung nötig wird.

Warnung vor betrügerischen E-Mails

In jüngster Zeit häufen sich betrügerische Nachrichten, die den Anschein erwecken, vom Portal Elster, dem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Ziel dieser E-Mails ist es, an persönliche Daten wie Log-in-Informationen sowie Bank- oder Kreditkartendaten zu gelangen. Beachten Sie, dass solche E-Mails nicht echt sind und Sie keine Dateien öffnen oder persönliche Daten preisgeben sollten.

Steuererklärung: Tipps und Tricks für eine reibungslose Abgabe

Fristverlängerungsantrag stellen: Wem die Zeit fehlt oder wer noch auf wichtige Unterlagen wartet, kann eine Fristverlängerung beantragen. Die Oberfinanzdirektion NRW (OFD) erklärt dazu: Eine Verlängerung der Abgabefrist kommt lediglich in Ausnahmefällen in Betracht. Erforderlich ist ein begründeter Antrag bei dem zuständigen Finanzamt. Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer vom Bund der Steuerzahler NRW, weist darauf hin, es könne für jeden angebrochenen Monat Verspätung mindestens 25 Euro Zuschlag geben.

Digital abgeben: Die OFD rät dazu, die Steuererklärung digital über das Elster-System abzugeben, das mit vielen kommerziellen Steuerprogrammen verkoppelt ist. Man solle die Funktion Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Dann werden über Elster Lohnsteuerbescheinigungen sowie Daten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung automatisch in die Erklärung übertragen.

Spenden angeben: Bis 300 Euro genügt ein einfacher Nachweis wie ein Kontoauszug. Eventuell kann auch der Wert von Sachspenden gemeldet werden. Zahlungen für Berufsverbände oder Gewerkschaften gehören zu den Werbungskosten und können ebenfalls geltend gemacht werden.

Arbeitsmittel anmelden: Beruflich bedingte Käufe von Geräten lassen sich geltend machen. Das gilt für Computer, Druckerkartuschen oder einen Bürostuhl ebenso eventuell für Literatur. Kosten für Mobiltelefon und Online-Anschlüsse lassen sich zu 20 Prozent angeben, sofern sie beruflich mitgenutzt werden.

Gesundheitsausgaben berücksichtigen: Bürger können die Ausgaben für einen Arztbesuch, eine neue Brille oder auch Medikamente als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, eventuell auch notwendige Umbauten in einer Wohnung wegen einer Behinderung. Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ist aber der selbst zu tragende Eigenanteil verschieden hoch.

Kinderbetreuung: Das Finanzamt akzeptiert für Kinder unter 14 Jahren zwei Drittel der Kosten einer Betreuung, maximal 4000 Euro pro Kind. Die Zahlungen müssen belegt werden.

Homeoffice: Seit Corona liegt das Heimbüro im Trend, aber die steuerlichen Regeln für 2023 wurden geändert. Beschäftigte können am Tag sechs Euro ohne Nachweis von der Steuer absetzen – auch dann, wenn sie kein Extra-Arbeitszimmer haben. Das geht an bis zu 210 Tagen im Jahr. 2022 gab es die Pauschale nur für 120 Tage. Die Homeoffice-Pauschale kann auch abgesetzt werden, wenn am gleichen Tag ein Kundentermin war.

Udo Müller

Als Experte und leidenschaftlicher Autor auf Uslar Hier, der nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, bin ich Udo stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Artikel sind fundiert recherchiert und bieten dem Leser einen umfassenden Überblick über aktuelle Geschehnisse. Meine Leidenschaft für den Journalismus spiegelt sich in jedem meiner Beiträge wider, und ich strebe danach, unseren Lesern stets relevante und informative Inhalte zu liefern. Mit Uslar Hier haben Sie einen verlässlichen Begleiter für die tägliche Nachrichtenberichterstattung.

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