Stadt bietet Sondertermine für Fahrzeugführerschein-Umtausch an
Die Stadt bietet in den kommenden Wochen Sondertermine für den Umtausch von Fahrzeugführerscheinen an. Dieser Schritt ist notwendig, da die alten Fahrzeugführerscheine in den nächsten Jahren ungültig werden. Die Stadtverwaltung hat deshalb beschlossen, spezielle Termine anzubieten, um den Betroffenen den Umtausch zu erleichtern. Die Sondertermine finden während der Woche statt und bieten eine individuelle Beratung an. Die Stadt weist darauf hin, dass die Termine begrenzt sind und eine Voranmeldung erforderlich ist. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher baldmöglichst anmelden, um einen Termin zu sichern.
Sondertermine für Umtausch von Papierführerscheinen in Leverkusen
Die Stadt Leverkusen bietet für die Umtauschfrist von Papierführerscheinen für die Geburtsjahrgänge 1971 und älter Sondertermine an. Die Frist endet am 19. Januar 2025. Über den Online-Kalender auf der Internetseite der Stadt Leverkusen (stva.leverkusen.de) stehen für dieses Anliegen in diesem Jahr zusätzliche Termine zur Verfügung.
Erhöhtes Anfrage-Aufkommen erwartet
„Gegen Ende der Umtauschfrist zum 19.1.2025 ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit einem erhöhten Anfrage-Aufkommen zu rechnen“, heißt es weiter. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, sich frühzeitig online einen Termin für den Umtausch zu reservieren.
Termine für Bürger ohne Internetzugang
Für Bürger ohne Internetzugang steht weiterhin die Terminhotline unter Tel. 0214/406-36454 montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr zur Verfügung.
Umtauschpflicht betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971
Die Umtauschpflicht bis Januar 2025 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen.
Empfehlung für Inhaber von auswärtigen Papierführerscheinen
„Bei Papierführerscheinen, die außerhalb von Leverkusen ausgestellt wurden, empfiehlt es sich, vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anzufordern, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen“, rät die Verwaltung.
Ziel: Einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union sei „der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument.“ Ziel sei, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland somit alle Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind, erklärt die Behörde.
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