SPD-Abgeordnete kritisieren sicherheitspolitisches Paket: 'Rassistische Narrative' des Kanzlers kritisiert

Index

SPD-Abgeordnete kritisieren sicherheitspolitisches Paket: 'Rassistische Narrative' des Kanzlers kritisiert

In der aktuellen Debatte um das sicherheitspolitische Paket der Bundesregierung haben SPD-Abgeordnete ihre Kritik an der Regierungspolitik lautstark geäußert. Im Mittelpunkt der Kritik steht die sicherheitspolitische Strategie des Kanzlers, die nach Ansicht der Sozialdemokraten rassistische Narrative transportiert. Die SPD-Abgeordneten bemängeln, dass die Regierung mit ihrer Politik diskriminierende Maßnahmen einleitet, die bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen. Die Regierung wird damit beschuldigt, eine Politik der Angst zu betreiben, die die Gesellschaft spaltet. Die Kritik der SPD-Abgeordneten richtet sich auch gegen die eingeschränkte Meinungsfreiheit, die durch das sicherheitspolitische Paket befürchtet wird.

SPD-Abgeordnete kritisieren Sicherheitspaket: Kanzler Scholz wird von Rassismus verdächtigt

Rund 13.000 SPD-Mitglieder haben sich gegen ihren Kanzler Olaf Scholz gewandt. Im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket der Ampel-Koalition, das eine Kürzung der Sozialleistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber vorsieht, ist von rassistischen und ausgrenzenden Narrativen die Rede. Der Kanzler – ein Rassist? Das lässt aufhorchen, zumal auch Prominente wie die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, und Juso-Chef Philipp Türmer, einen entsprechenden Brief an die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten unterschrieben haben.

Die Abgeordneten sollen das Paket ablehnen, selbst wenn sie damit eine Regierungskrise heraufbeschwören, vielleicht sogar das vorzeitige Ende der Kanzlerschaft von Scholz. Stein des Anstoßes sind die vorgesehenen Minderungen der Sozialleistungen an Asylbewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber dieser Aufforderung mit allen Mitteln widersetzen.

Das umstrittene Sicherheitspaket

Das umstrittene Sicherheitspaket

Sie sollen nur noch das sogenannte Bett-Seife-Brot-Minimum erhalten plus ein Taschengeld. Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die bei Bewohnern von Sammelunterkünften 368 Euro pro erwachsene Person ausmachen, wären damit passé. Eine solche Regelung ist hart, keine Frage.

Schon die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht gerade üppig. Viele Zuwendungen werden auch gar nicht bar ausgezahlt, sondern etwa als Möbel- und Kleidungsstücke den Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Trotzdem schaffen es viele, einen Teil des Geldes in ihre Heimat zu senden. Den Angehörigen geht es in Syrien oder Afghanistan oft deutlich schlechter.

Sind wir nun inhuman, wenn wir diese Leistungen für illegal Eingereiste kürzen, die kein Duldungsrecht haben, geschweige denn als Asylberechtigte anerkannt sind? Es ist eine Tatsache, dass die Sozialleistungen Menschen in Ländern aus dem globalen Süden anreizen können, sich auf eine ungewisse Reise zu begeben.

Es wird nicht der Hauptgrund sein, aber es passt zum Gesamtbild. Auch die Aussichten auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz, auf Bildung und Gesundheitsvorsorge sowie auf Aufstiegsmöglichkeiten gehören dazu. Das ist nur zu verständlich. Aber die Bundesrepublik oder die Länder der Europäischen Union können nicht beliebig viele Menschen aus ärmeren Regionen der Erde aufnehmen, ohne sich wirtschaftlich und gesellschaftlich zu übernehmen.

Richtig ist auch, dass in Ländern wie Deutschland zu wenig getan wird, um Geflüchtete mit Duldung oder Schutzstatus die Eingliederung in unsere Gesellschaft zu ermöglichen. Noch immer fehlen Sprachkurse und Ausbildungsmöglichkeiten, die Schulen sind oft überfordert. Und das Beschäftigungsverbot verurteilt viele gerade junge männliche Asylbewerber, den ganzen Tag ohne eine geregelte Beschäftigung zu verbringen.

Man muss kein Soziologe oder Kriminologe sein, um darin eine mögliche gesellschaftliche Zeitbombe zu sehen. Aber auch die entwickelten Staaten des Nordens haben das Recht, sich ihre Zuwanderer auszusuchen. Sie können die Grenze für die anderen schließen, es sei denn, die werden in ihren Ländern politisch verfolgt.

Wer aber auf eigene Faust ohne Aussicht auf Anerkennung als Schutzwürdiger Deutschland betritt, muss mit Ausweisung und Rückführung rechnen. Wenn Behörden und auch Gerichte das feststellen, muss eine solche Person dem Folge leisten, es sei denn, im Heimat- oder Transitland droht Gefahr für Leib und Leben.

Aber auch das stellen in der Regel in Deutschland Gerichte fest. Und die sind in dieser Hinsicht sehr sensibel. Sonst wäre es nicht zu erklären, dass selbst Rückführungen von Geflüchteten nach Griechenland derzeit untersagt sind.

Als harte Maßnahme ist deshalb eine Verringerung der Sozialleistungen auf das Lebensnotwendige angemessen, wenn eine Person sich gegen eine Rückführung oder Ausweisung mit aller Kraft wehrt, wenn sie untertaucht oder sich immer wieder den Behörden entzieht. Das ist nicht rassistisch und ausgrenzend.

Selbst wenn unsere Integrationspolitik an vielen Stellen krankt und Diskriminierungen gegen Geflüchtete leider vorkommen: Die Verschärfung der Asylregeln ist berechtigt, wenn der Zustrom an irregulärer Zuwanderung die Ressourcen eines Landes überfordert. Auch wenn es – wie Deutschland – reich ist.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up