Senkung der Grundsteuer könnte dem NRW helfen

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Senkung der Grundsteuer könnte dem NRW helfen

Die Senkung der Grundsteuer könnte ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen (NRW) sein. Laut einer aktuellen Studie würde eine Verringerung der Grundsteuersätze zu einer Erhöhung der Investitionen und einer Stärkung der Wirtschaft in dem Bundesland führen. Durch die Senkung der Grundsteuer könnten sich die Kommunen mehr Geld für wichtige Infrastrukturprojekte und soziale Einrichtungen beschaffen. Dies würde wiederum zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Bürger in NRW führen. Im Folgenden wird die Studie näher beleuchtet und die möglichen Auswirkungen einer Grundsteuersenkung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW analysiert.

Grunderwerbsteuer-Senkung könnte für NRW einen Vorteil bringen

Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Faktor beim Kauf einer Immobilie. In NRW macht sie 6,5 Prozent des Kaufpreises aus, das heißt: Beim Erwerb einer 400.000 Euro teuren Wohnung fallen zusätzlich 26.000 Euro Grunderwerbsteuer an, neben Makler-, Notar- und Gerichtskosten.

NRW hat neben Schleswig-Holstein, dem Saarland und Brandenburg den höchsten Satz unter den Bundesländern. Deshalb stehen sie wie die anderen seit Jahren unter Druck. Investoren, Steuerexperten und die Baubranche fordern eine Senkung, was NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wie Ressortkollegen aus anderen Ländern ablehnt.

Studie: Grunderwerbsteuer-abbau könnte Nachfrage nach Neubauten steigern

Studie: Grunderwerbsteuer-abbau könnte Nachfrage nach Neubauten steigern

Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) kommt zu dem Ergebnis, dass es für das Land von Vorteil sein könnte, die Grunderwerbsteuer zu senken. Die IW-Forscher berechneten, dass die Grunderwerbsteuer-Senkung die Nachfrage nach Neubauten und damit die Zahl der Fertigstellungen erheblich steigern könnte.

Für Nordrhein-Westfalen und einige andere Bundesländer machten die IW-Forscher Beispielrechnungen auf. In NRW wird ein Kaufpreis von 440.000 Euro zugrundegelegt, es wird von 43.000 Fertigstellungen ausgegangen, und die Grunderwerbsteuer bleibt bei 6,5 Prozent. Daraus errechnete Steuereinnahmen für das Land: etwa 1,23 Milliarden Euro.

Die IW-Forscher gingen dann von einer Halbierung der Grunderwerbsteuer aus, die Fertigstellungszahlen klettern wegen steigender Nachfrage um neun Prozent auf knapp 46.900 Fertigstellungen. In diesem Fall würden die Steuereinnahmen zwar um rund 560 Millionen auf etwa 670 Millionen Euro sinken. Aber, so rechnet das IW vor: Müsste das Land die neun Prozent mehr an Fertigstellungen selbst finanzieren, würde das etwa 1,45 Milliarden Euro kosten.

Vorteil der Steuersenkung für das Land demnach: etwa 890 Millionen Euro. Das ist natürlich nur eine Modellrechnung, aber für die Baubranche bietet sie Futter genug, ihre Forderungen nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer zu bekräftigen.

Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer würde nicht nur die Neubautätigkeit signifikant ankurbeln, sondern auch langfristig zu mehr Wohneigentum und einer Entlastung des angespannten Mietmarktes beitragen, sagt Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW.

Bei Landesfinanzminister Optendrenk und den meisten Ressortkollegen aus anderen Bundesländern sind diese Forderungen bisher nicht auf offene Ohren gestoßen. Im Gegenteil: Als 2023 eine entsprechende Initiative aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium öffentlich wurde, empörten sich einige über die Aussagen Christian Lindners, wo doch die Grunderwerbsteuer Ländersache sei, und verwiesen darauf, dass die von Lindner vorgeschlagene Öffnungsklausel einer Grundgesetzänderung bedürfe.

Dank einer solchen Öffnungsklausel könnte man dann die Steuersenkung für private Selbstnutzer senken, für große Wohnungsinvestoren aber beim höheren Satz belassen. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Düsseldorf erklärte auf Anfrage, dass NRW die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zur Entlastung der Bürger unterstütze.

Aber: Da das Grunderwerbsteuergesetz ein Bundesgesetz sei, bedürfe es zur Umsetzung solcher Vorhaben gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene, heißt es auch diesmal. Das Ministerium verweist auch auf verbesserte Konditionen bei mehreren über die NRW.Bank aufgelegten Förderprogrammen.

Die knapp 19.000 Euro, die sich an Einsparungen für das Land NRW aus der IW-Modellrechnung für den Einzelfall ergeben, werden dabei aber sicher nicht in jedem Fall erreicht.

Udo Müller

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