Schwerverletzungs-Hausturm in Düsseldorf: Angeklagte sollen tödliche Kette von Fehlern begangen haben (Literalmente: Grave injury house collapse in D

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ereignete sich am 13. Februar 2022 ein Schwerverletzungs-Hausturm, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Nun müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten, denen vorgeworfen wird, eine tödliche Kette von Fehlern begangen zu haben. Laut Anklage sollen die Verantwortlichen große Fahrlässigkeit bei der Errichtung und dem Unterhalt des Gebäudes gezeigt haben, was letztendlich zum Einsturz des Hauses führte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dass sie trotz wiederholter Warnungen und offensichtlicher Mängel am Gebäude keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um einen solchen Vorfall zu verhindern.

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Schwerverletzung bei Hausturm in Düsseldorf: Fatale Kette von Fehlern und Mängeln

Vor vier Jahren stürzte ein Hinterhaus an der Luisenstraße in Friedrichstadt ein, zwei Bauarbeiter starben unter den Trümmern. Nun hat der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen – die Architektin, den Bauleiter, den Statiker und zwei Bauunternehmer. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung.

Die Anklagebehörde wirft den Angeklagten vor, bei der Planung der Arbeiten und bei der Ausführung mehrere Fehler begangen und ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Die Architektin soll bei der Planung des Umbaus Fehler gemacht haben, die Baupläne sollen Fehler enthalten haben. Der Statiknachweis für die Durchbrüche soll gefehlt haben. Die Baupläne der Architektin sollen auf falschen Daten beruht haben. Die tragende Wand sei 49 Zentimeter dick, hatte sie in Plänen geschrieben, dabei waren es nur 40 bis 42 Zentimeter.

Angeklagte sollen tödliche Bauarbeiten begangen haben

Angeklagte sollen tödliche Bauarbeiten begangen haben

Der Bauleiter einer Firma aus Solingen soll derjenige gewesen sein, der den fehlenden Statiknachweis hätte anfordern müssen. Er soll gewusst haben, dass die Architektin die Pfeiler noch einmal verschmälert hatte. Der 61-Jährige soll die Gefahr nicht wahrgenommen haben. Die falschen Angaben der Architektin seien beim Statiker gelandet, der sie für seine Berechnungen genutzt hat. Der 63-Jährige soll den Fehler bemerken müssen, aber das Mauerwerk nicht mehr geprüft haben.

Ein Verantwortlicher der Baufirma aus Solingen soll laut Anklage das Subunternehmen für die Durchbrüche an der tragenden Wand ausgewählt haben. Jedoch hätten die Firma und deren Mitarbeiter gar nicht die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse für diese Arbeiten gehabt. Der Verantwortliche des Subunternehmens, ein 52-Jähriger aus Duisburg, soll die fehlenden Statiknachweise auffallen müssen.

Hauseinsturz in Düsseldorf-Friedrichstadt: Prozess gegen fünf Angeklagte beginnt

Hauseinsturz in Düsseldorf-Friedrichstadt: Prozess gegen fünf Angeklagte beginnt

Der Prozess gegen die fünf Angeklagten hat begonnen. Die Anklagebehörde wirft ihnen vor, dass sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben und fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung begangen haben. Der Bauleiter richtete das Wort an die Angehörigen eines der Todesopfer, die als Nebenkläger auftreten. Er habe vier Jahre lang keine Gelegenheit dazu gehabt, aber nun wolle er ihnen sein Beileid aussprechen.

Der Anwalt der beiden Brüder entgegnete, dass er vier Jahre lang Zeit gehabt hätte, um Kontakt aufzunehmen. Doch das habe keiner der fünf Angeklagten getan. Das ist nicht aufrichtig, so der Anwalt. Der Mann, der mit 39 Jahren in dem Haus starb, hinterließ eine Ehefrau und mehrere Kinder.

Die ersten Termine des Prozesses sind bis Ende Februar angesetzt. Der nächste Verhandlungstermin ist am 30. Oktober um 9.30 Uhr in der Nebenstelle des Landgerichts in Golzheim.

Udo Müller

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