Schützenfest Neuss 2024: Betrüger leeren Jägerzug-Konto auf Schwindelnde 17.000 Euro
Im Rahmen der Vorbereitungen zum Schützenfest Neuss 2024 hat sich ein betrügerischer Vorfall ereignet, der für großes Aufsehen sorgt. Unbekannte Täter haben das Konto des Jägerzugs geplündert und umgerechnet 17.000 Euro abgehoben. Die Verantwortlichen des Schützenfestes sind schockiert und haben bereits die Polizei eingeschaltet, um die Täter zu ermitteln und das gestohlene Geld wiederzubeschaffen. Die Frage bleibt, wie dies hätte passieren können und wie die Sicherheitsmaßnahmen für die Zukunft verbessert werden können. Wir werden über den Fortgang der Ermittlungen berichten.
Schützenfest Neuss: Jägerzug erlebt Betrugsfall auf Schwindelnde 17.000 Euro
Der Jägerzug Greenhorn in Neuss ist Opfer eines Hackerangriffs geworden
Kurz vor Schützenfest und die Zugkasse ist leer, das gibt Stress. Der Jägerzug Greenhorn erlebt in diesen Tagen genau das – und zwar offensichtlich unverschuldet. Die stolze Summe von fast 17.000 Euro ist weg, weil sich offenbar Hacker Zugriff auf das Konto des Zuges bei der Online-Bank comdirect verschafft haben.
Die Schützen haben alles richtig gemacht, aber.
Die Kontoinhaber haben alles richtig gemacht: Am 14. Mai bemerkten die Schützen, dass innerhalb kurzer Zeit von ihrem Girokonto insgesamt 34 Überweisungen zu je 499 Euro, insgesamt also 16.966 Euro, getätigt wurden. Aufmerksam wurden die beiden, weil sie SMS-TANs erreichten, obwohl niemand Vorgänge für das gemeinsame Konto ausgelöst hatte.
Infosicherheitstipps für Bankkunden:
- Sperren Sie den Zugang zum Konto über den kostenfreien Sperr-Notruf 116116.
- Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank.
- Nutzen Sie dazu eine Ihnen bekannte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aus verlässlicher Quelle.
- Neue Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Bank.
- Sprechen Sie dort auch die Schadensregulierung an.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Bank reagiert nicht wie erwartet
Die Kontoinhaber informierten unmittelbar comdirect und erstatteten bei der Polizei Strafanzeige. Damit handelten sie genau so, wie die Bank in solchen Fällen empfiehlt. Zunächst sah es auch so aus, als würden die Schützen ihr Geld noch rechtzeitig vor dem Schützenfest zurückbekommen: Am 24. Mai bestätigte comdirect den Eingang der Strafanzeige und erklärte, dass Überweisungsrückrufe bei der Empfängerbank wegen Betruges veranlasst worden seien.
Doch die nächste Nachricht der Bank jedoch ließ Böses erahnen: Am 21. Juni teilte comdirect mit, dass die Überweisungsrückrufe erfolglos geblieben seien und die Geschädigten sich ihrerseits selbst darum kümmern müssten, bei den Empfängern des Geldes eine Erstattung geltend zu machen beziehungsweise straf- oder zivilrechtlich entsprechende Schritte einzuleiten. Das allerdings ist in solchen Betrugsfällen aussichtslos.
Die Schützen kämpfen um Rückzahlung
Seitdem versuchen die Schützen, die Bank zum Einlenken zu bewegen und ihr Geld zurückzubekommen, schließlich sind sie sich keiner Schuld bewusst und schließen aus, den Betrügern durch fahrlässiges Verhalten Zugriff auf das Konto ermöglicht zu haben. Eine Anwaltskanzlei wurde eingeschaltet, trotzdem reagierte die comdirect zunächst nicht auf ein entsprechendes Schreiben.
Die Schützen hoffen, dass danach in absehbarer Zeit endlich ihr angespartes Zugvermögen erstattet wird. Verbraucherschützer und Juristen weisen darauf hin, dass Banken ihren Kunden Beträge, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge abhandenkommen, nach geltendem Recht unverzüglich erstatten müssen.
Wichtig ist es, im Schadensfall schnell zu handeln.
Wichtig ist es, im Schadensfall schnell zu handeln, also das Geldinstitut zu kontaktieren, um Konten und Karten sperren zu lassen. Außerdem sollte Anzeige erstattet werden – wie im Fall von „Greenhorn“ geschehen. Die Erstattung könne nur verweigert werden, wenn Bankkunden in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben, was die Banken im Zweifel auch vor Gericht nachweisen müssen.
Viele Banken, so die Erfahrung, sähen die Schuld erst einmal bei ihren Kunden. Besonders bei größeren Summern wird geraten, einen Anwalt hinzuziehen und sich nicht mit ablehnenden Schreiben oder Kulanzangeboten, bei denen nur ein Teil des Schadens erstattet würde, abzufinden.
Wie sich comdirect letztlich im Fall der Neusser Schützen verhalten wird, ist derzeit noch offen.
Schreibe einen Kommentar