- Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?
- Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?
- Fotos vom ersten Schultag: Regeln und Grenzen im Datenschutz
- Unproblematisch: Fotos für den engsten Kreis
- Mit dem Internet wird es kompliziert
- Fotozonen einrichten
- Für alles Weitere: Einwilligung einholen
Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?
Der Schuljahresstart ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Viele Eltern möchten diesen Moment gerne festhalten und teilen ihn mit Familie und Freunden. Doch bevor Sie Ihre Kameras zücken, sollten Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland gelten, wenn Sie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder im Schulhof fotografieren möchten. Wir klären Sie auf über die rechtlichen Aspekte und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie schöne Erinnerungen an den Schuljahresstart schaffen können.
Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?
Der Schuljahresstart ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Viele Eltern möchten diesen Moment gerne festhalten und teilen ihn mit der Familie und Freunden. Doch wie dürfen Sie Fotos vom ersten Schultag machen und teilen?
Fotos vom ersten Schultag: Regeln und Grenzen im Datenschutz
Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk warnt: Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden.
Unproblematisch: Fotos für den engsten Kreis
Wer sein eigenes Kind fürs Familienalbum fotografiert, ist auf der sicheren Seite. Auch wenn auf Fotos oder in Videos andere Kinder zu sehen sind, ist das unproblematisch – aber das gilt nur, so lange die Aufnahmen ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden.
Mit dem Internet wird es kompliziert
Wer Bilder, auf denen andere Personen zu sehen sind, in einem sozialen Netzwerk einstellen will, für den wird es komplizierter. Die Urheber müssen dann geschlossene Gruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwenden: Sie müssen sicherstellen, dass die Aufnahmen wirklich nur im Familien- und Freundeskreis zu sehen sind.
Fotozonen einrichten
Schulen können Vorkehrungen treffen, um Ärger zu vermeiden, rät die Landesdatenschutzbeauftragte. Die Schulen können zum Beispiel Fotozonen einrichten und die Angehörigen bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen.
Für alles Weitere: Einwilligung einholen
Sowohl Privatleute als auch die Schulen selbst können sich rechtlich absichern, indem sie eine Einwilligung von den Veranstaltungsteilnehmern einholen. Das ist unbedingt nötig, wenn jemand Bilder über den Familien- und Freundeskreis hinaus zugänglich machen möchte, etwa über die sozialen Medien.
Die Landesdatenschutzbeauftragte betont, dass diese Regeln allein dafür sorgen, dass der Datenschutz gewahrt ist. Für den richtigen Umgang mit Fotos im Netz greifen später auch andere juristische Vorgaben, beispielsweise das Urheberrecht.
Wichtig: Bevor Sie Fotos vom ersten Schultag teilen, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie die notwendigen Einwilligungen haben und die Regeln des Datenschutzes beachten.
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