Schreckliche Praxis: PETA stellt Wegbergerin vor gerichtliche Verhandlung
Die Tierschutzorganisation PETA hat eine Wegbergerin vorgeführt und vorgeladen, weil sie angeblich mehrere Hunde in einer unzureichenden Haltung hielt. Laut PETA wurden die Tiere in engeren Käfigen gehalten und bekamen nicht genug Nahrung. Die Wegbergerin soll sich schuldig gemacht haben, indem sie die Tiere misshandelte und vernachlässigte. Jetzt muss sie sich vor einem Gericht verantworten und Rechenschaft ablegen. Die Öffentlichkeit ist schockiert über diese Schreckliche Praxis und hofft auf eine angemessene Strafe für die Täterin.
Schreckliche Praxis: PETA stellt Wegbergerin vor gerichtliche Verhandlung
Immer wieder sorgen Fotos von vernachlässigten, verwahrlosten und kranken Tieren, die bei sogenannten Vermehrern leben und für deren Lebensunterhalt sorgen sollen, für schreckliche Bilder. Solche Bilder will nun auch die Tierschutzdetektivin Jana Hoger in einer Zuchtanlage am Stadtrand von Wegberg entdeckt haben.
Aufmerksam auf die nicht artgerecht untergebrachten Hunde wurde Deutschlands größte Tierrechtsorganisation PETA durch eine Whistleblower-Meldung. Jana Hoger ermittelte daraufhin in Begleitung eines Teams der Vox-Sendung „Hundkatzemaus“ bei der Züchterin und fand katastrophale Zustände in der Tierhaltung vor.
Laut Aussage der Verkäuferin wurden vor Ort zum Zeitpunkt der Kontrolle 38 Hunde, etliche Welpen sowie 19 Papageien, Katzen und deren Nachwuchs, Wellensittiche und Pferde zur Zucht gehalten. Die Hunde sollen teils auf engstem Raum in Zimmern, abgetrennten Buchten und einer Scheune untergebracht worden sein.
Als Toilette dienten ihnen unter anderem Kaninchenkäfige und Blumenuntersetzer, da die Züchterin eigenen Aussagen zufolge nicht mit den Hunden spazieren geht, wie PETA mitteilt. Zudem soll ein starker Uringeruch in den ohnehin nicht ausreichend belüfteten Zimmern wahrnehmbar gewesen sein.
Wann beginnt Tierquälerei?
PETA informiert auf seiner Seite über vielfältige Themen, so auch über Anzeichen von Tierquälerei: „Tierquälerei ist in Deutschland per Gesetz verboten und betrifft das Quälen, Misshandeln und unnötige Töten von Tieren. Darunter fällt auch die tierschutzwidrige Haltung. So werden Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben, Zoos und Zirkussen ebenso häufig Opfer von Tierquälerei wie sogenannte Haustiere oder Wildtiere. Wichtige Merkmale der Tierquälerei sind die Rohheit und die Dauer der Tat“, heißt es dort.
Vor den Augen der Ermittlerin habe die Verkäuferin die verängstigten Vierbeiner immer wieder am Nackenfell gepackt, sie über den Boden gezerrt und teilweise angeschrien.
Die Konsequenzen
Im März dieses Jahres ging die Tierschutzanzeige beim Veterinäramt des Kreises Heinsberg ein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Heinsberg haben die Hinweise zeitnah im Rahmen einer unangekündigten Kontrolle überprüft. In der Folge fanden weitere unangemeldete Kontrollen statt“, erklärt Kreissprecher Michael Heckers das Vorgehen.
Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA, beschrieb ihren Eindruck mit folgenden deutlichen Worten: „Noch nie habe ich in Deutschland so eine Hundezucht erlebt, in welcher Vierbeiner verschiedener sogenannter Moderassen unter unhygienischsten Bedingungen in Massen vermehrt und so grauenvoll gehalten werden. Dort leiden die Tiere nicht nur körperliche, sondern auch seelische Qualen.“ Und weiter: „Die Hunde müssen aus dieser tierquälerischen Haltung endlich rausgeholt werden. Behörden und Zuständige dürfen nicht länger wegsehen, sondern müssen jetzt handeln. Wir fordern ein Tierhaltung- und Betreuungsverbot für die Frau.“
Das Veterinäramt des Kreises Heinsberg hat auch nicht weggeschaut: Bei mehrfachen, unangekündigten Überprüfungen der Haltungseinrichtung vor Ort sowie der gehaltenen Hunde wurden laut den Mitarbeitern „keine Mängel festgestellt, die eine sofortige Fortnahme der Hunde bedingt hätten“. Festgestellte Mängel seien beanstandet und abgestellt worden.
Die Konsequenzen: Der Hundebestand wurde zwischenzeitlich reduziert, da eine frühere befristete tierschutzrechtliche Erlaubnis ausgelaufen ist. Die Haltung von Papageien wurde zwischenzeitlich aufgegeben, in der Haltung der Katzen wurden keine Mängel festgestellt. Eine Pferdehaltung dieser Zuchtstätte findet auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg nicht statt. Die Ermittlungen zu diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Aber eines steht fest: Generell begrüßt das Veterinäramt des Kreises Heinsberg, wenn sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Missständen in Tierhaltungen gemacht werden. „Diesen wird mit der nötigen Aufmerksamkeit nachgegangen“, fügt Michael Heckers an.
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