Schiedsrichter in Zwickau erhält Entschädigung nach Bier-Dusche

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Schiedsrichter in Zwickau erhält Entschädigung nach Bier-Dusche

In einer überraschenden Entscheidung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Dresden einem Schiedsrichter in Zwickau Entschädigung zugesprochen. Der Mann war während eines Fußballspiels in der sächsischen Stadt Opfer einer Bier-Dusche geworden. Das ungewöhnliche Ereignis hatte sich im Jahr 2018 während eines Spiels der Regionalliga Nordost ereignet. Der Schiedsrichter hatte nach dem Spiel eine strafrechtliche Anzeige gegen den Spieler erstattet, der ihn mit Bier begossen hatte. Nun hat das Gericht dem Schiedsrichter rechtliche Genugtuung zugesprochen und eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zuerkannt.

Schiedsrichter erhält Entschädigung nach Bierdusche in Zwickau

Im Zivilverfahren gegen einen Fan, der einem Schiedsrichter in Zwickau Bier ins Gesicht geschüttet hatte, hat das Gericht nun ein Urteil gefällt. Der Schiedsrichter erhält eine Entschädigung, die jedoch unter der geforderten Summe von 25.000 Euro bleibt.

Laut Gericht ist die verhängte Geldsumme ausreichend, um dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Klägers Genüge zu tun, aber auch um dem rechtswidrigen Handeln des Beklagten gerecht zu werden.

Der Vorfall

Der Vorfall

Im April 2023 hatte sich ein Fan und ehemaliger Sponsor des damaligen Drittligisten FSV Zwickau über die Spielleitung des Schiedsrichters geärgert. Er schüttete ihm in der Halbzeit beim Gang in die Kabine den Inhalt eines Bierbechers ins Gesicht. Der Schiedsrichter brach die Partie des FSV gegen Rot-Weiss Essen daraufhin ab. Videos von dem Vorfall sind im Internet abrufbar.

Keine Reue

Keine Reue

Nach Angaben des Gerichts räumte der Beklagte die Bierdusche ein. Er schob dem Schiedsrichter aber ein Mitverschulden zu, weil dieser entgegen der Weisungen der Sicherheitsleute vorzeitig den Gang in die Kabine angetreten habe. Dem Gericht zufolge stellt die Handlung des Beklagten einen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

Die Bierattacke ins Gesicht des Klägers wurde als eine die Ehre und das Ansehen erheblich beeinträchtigende, demütigende Handlung, die das soziale Ansehen des Manns schädigt, gewertet. Das Gericht sah außerdem den Tatbestand einer tätlichen Beleidigung erfüllt.

Urteil

Urteil

Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte die erlaubte Grenze der Meinungsfreiheit bei weitem überschritten hat. Er habe versucht, die Tat zu bagatellisieren, weshalb ihm das Gericht echte Reue absprach. Vielmehr habe der Beklagte vorsätzlich gehandelt und dem Schiedsrichter den Bierbecher gezielt ins Gesicht geschüttet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können dagegen Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen.

Das Gericht warnte vor Eingriffen in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und mahnte, dass solche Handlungen nicht toleriert werden können.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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