Rommerskirchen: Anschlussbeschwerden bei Dienstaufsicht abgelehnt - Kreis entlastet Bürgermeister Martin Mertens
Die Dienstaufsicht des Rhein-Kreises Neuss hat entscheidend die Anschlussbeschwerden gegen den Bürgermeister von Rommerskirchen, Martin Mertens, abgelehnt. Damit entlastet der Kreis den Bürgermeister von jeglichen Vorwürfen. Die Angelegenheit hatte erhebliche Aufmerksamkeit in der Region erregt, da es sich um schwerwiegende Vorwürfe handelte. Die Entscheidung der Dienstaufsicht bedeutet nun, dass der Bürgermeister vollständig rehabilitiert ist und seine Arbeit fortsetzen kann. Die Einwohner von Rommerskirchen atmen auf, da die Angelegenheit nun endgültig geklärt ist.
Rommerskirchen: Anschlussbeschwerden gegen Bürgermeister Martin Mertens abgelehnt
Die Dienstaufsichtsbeschwerden von CDU und FDP gegen Bürgermeister Martin Mertens (SPD) haben Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreisdirektor Dirk Brügge in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht inzwischen reagiert. Das Ergebnis: Beide Beschwerden werden zurückgewiesen.
CDU-Beschwerde zurückgewiesen
Für den CDU-Gemeindeverband hatte sich Geschäftsführer Daniel Zeißler an die Aufsichtsbehörde gewandt. Der Vorwurf: Mertens habe seine Informationspflicht gegenüber Gemeinderat und Öffentlichkeit verletzt, weil Fragen der CDU zur Wirtschaftsförderung im Gemeinderat unbeantwortet geblieben seien.
Spezial ging es der CDU unter anderem um die Umstände der Tätigkeit von Norbert Bude. Der frühere Oberbürgermeister von Mönchengladbach war mit seinem Unternehmen beratend für die Gemeinde tätig und dann befristet fest angestellt worden.
Landrat Petrauschke hat dazu eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert und auch die Niederschrift aus der fraglichen Ratssitzung am 23. Mai eingesehen. Daraus, so das Ergebnis der Prüfung, sei nicht zu erkennen, dass Fragen offengeblieben seien. Zudem hätten der Bürgermeister und andere Verwaltungsmitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung gestanden. Es seien jedoch keine weiteren Anfragen von Ratsmitgliedern gestellt worden.
„Ihre Vorhaltung, dass Herr Dr. Mertens mit der Nichtbeantwortung der gestellten Fragen der CDU-Ratsfraktion und der anderen Fraktionen die Informationsrechte des Gemeinderates grob missachtet hat, kann ich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt nicht teilen“, schreibt Petrauschke an die CDU Rommerskirchen.
Der Landrat weist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mertens deshalb als unbegründet zurück.
FDP-Beschwerde zurückgewiesen
Auch Vorwürfe des FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Kunz, der Bürgermeister habe am 14. Februar 2019 den Computer eines Praktikanten im Rathaus ohne dessen Wissen genutzt, um unter dem Namen des Praktikanten kritische Äußerungen über Kunz bei Facebook zu veröffentlichen, kann die Kommunalaufsicht nicht nachvollziehen.
Gleiches gilt, so heißt es in einem Schreiben von Kreisdirektor Dirk Brügge an Kunz, für den Vorwurf der „entgrenzten“ Arbeitszeiten in Teilen der Gemeindeverwaltung.
Der Praktikant, so Brügge, sei im „Facebookdienst“ der Gemeinde eingesetzt gewesen, für den am Dienstcomputer ein Account mit Gemeinde-Logo eingerichtet worden sei. Der Computer sei zum Zeitpunkt der Nutzung durch Mertens frei zugänglich gewesen, der Inhalt der Facebook-Posts sei disziplinarrechtlich nicht relevant.
Ob Mertens die Persönlichkeitsrechte des Praktikanten verletzt habe, kann, so Brügge, „dahingestellt bleiben“. Der Praktikant habe keine rechtlichen Schritte eingeleitet und zudem greife aufgrund des verstrichenen Zeitraums von mehr als fünf Jahren nach dem Landesdisziplinargesetz ein „Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs“.
Der Vorwurf der „entgrenzten“ Arbeitszeiten, so Brügge weiter, lasse sich „mangels konkreter und substantiierter Angaben“ nicht überprüfen. Mertens habe den Vorwurf energisch zurückgewiesen und das Zeiterfassungssystem der Gemeinde verwiesen.
Kreis entlastet Führung
Die Kommunalaufsicht hat somit beide Beschwerden zurückgewiesen und den Bürgermeister Martin Mertens entlastet.
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