Vom 12. Juli bis 21. Juli 2024 findet die Rheinkirmes in Düsseldorf statt. Die größte Kirmes am Rhein lockt jährlich Hunderttausende von Besuchern an und sorgt für ein buntes Programm mit Musik, Spiel und Spaß. Doch für die Anwohner der Umgebung bedeutet die Rheinkirmes auch Einschränkungen im Straßenverkehr und in der Anbindung an den ÖPNV. In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen über die Sperrungen und Zufahrten während der Rheinkirmes 2024, um Sie bestmöglich auf die Veranstaltung vorzubereiten. Egal, ob Sie als Anwohner oder als Besucher der Rheinkirmes planen, sollten Sie sich unbedingt über die Verkehrssituation informieren, um Stress und Ärger zu vermeiden.
Rheinkirmes: Sperrungen & Zufahrten - Tipps für Anwohner
Die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf wird am Freitag, 12. Juli, eröffnet und dauert bis Sonntag, 21. Juli. Die Stadt Düsseldorf will durch ein weiter optimiertes Verkehrskonzept die Einschränkungen für den Autoverkehr und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering halten.
Kontrollen an den Zufahrten - Wann und Wo?
Zu bestimmten Zeiten finden Kontrollen an den Zufahrten statt. Anwohner, die ihre Wohngebiete erreichen möchten, benötigen eine Durchfahrtberechtigung oder einen Bewohnerparkausweis. Die Kontrollen finden statt:
- Freitag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
- Samstag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 14. Juli, 11 bis 24 Uhr
- Montag, 15. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Dienstag, 16. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Mittwoch, 17. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Donnerstag, 18. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Freitag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Samstag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 21. Juli, 11 bis 24 Uhr
Anwohner-Durchfahrtberechtigung - Wer bekommt welche?
Im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen sind, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis (Bereiche NK, OK, Z und SC) besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen.
Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen.
Wo werden die Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger ausgegeben?
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058).
Öffnungszeiten der BV4: Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr, Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr.
Die Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.
Wo gibt es weitere Infos rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf?
Weitere Informationen rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf finden Sie hier.
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