Remscheid: 18 Monate Haft für selbsternannten Rapper

Index

Remscheid: 18 Monate Haft für selbsternannten Rapper

In der Stadt Remscheid ist ein aufsehenerregender Prozess zu Ende gegangen. Ein 25-jähriger Mann, der sich selbst als Rapper bezeichnet, wurde von einem Gericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte war wegen Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Laut den Ermittlungen hatte er im März 2022 einen jungen Mann schwer verletzt, als er ihn in einem Nachtclub attackierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte bereits Berufung eingelegt hat.

Remscheid: 18 Monate Haft für selbsternannten Rapper - Berufung fehlgeschlagen

Remscheid: 18 Monate Haft für selbsternannten Rapper - Berufung fehlgeschlagen

Ein 34-jähriger Remscheider muss 18 Monate ins Gefängnis, weil seine Freundin mit falschem Geld shoppen ging. Der Angeklagte selbst behauptete, nichts mit der Sache zu tun zu haben und ging in Berufung.

Der Mann erzählte der Berufungsrichterin eine skurrile Geschichte: Er habe einen Rap-Song geschrieben und ein Video drehen wollen. Er habe sich deshalb falsche 20-Euro-Scheine im Internet bestellt, um sich über die Lamborghini-Fahrer lustig zu machen. Die Scheine seien als Parodie für diejenigen gedacht, die nur dem großen Geld hinterher hecheln würden.

Er selbst, so der Angeklagte, sei völlig anders. Er habe niemals falsche 50-Euro- oder 100-Euro-Scheine gekauft, die im Internet das gleiche kosteten. Zwei falsche 50-Euro-Scheine seien als nette Zugabe in dem Paket gelegen, mit dem die Zwanziger geliefert worden waren. Und dann sei es seine Freundin gewesen, die sich an den Scheinen vergriffen habe.

Die rote Geldbörse, die die Polizisten in seinem Schlafzimmer gefunden hatten, gehöre ihm auch nicht. Und überhaupt: Auf den Scheinen sei aufgedruckt gewesen: „It´s not legal“. Wer kommt schon auf die blöde Idee, mit sowas einkaufen zu gehen?

Die Berufungsrichterin musste weitere Verhandlungstage anberaumen, weil die Ex-Freundin, die damals mit dem Falschgeld bezahlt hatte, urlaubte in Wien. Der Angeklagte selbst war jedoch nicht erschienen.

Da die Berufung fehlgeschlagen ist, bleibt es beim Urteil des Amtsgerichts. Der Remscheider wird die 18 Monate absitzen müssen.

Vielleicht hätte es noch etwas werden können mit der Berufung, aber dafür hätte der Angeklagte wenigstens selbst kommen müssen.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up