Rechtsextremes Magazin ‚Compact‘ klägt beim Bundesverwaltungsgericht gegen Verbotsurteil an.
Das rechtsextreme Magazin ‚Compact‘ hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, um gegen ein Verbotsurteil anzugehen. Das Magazin, das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde, wehrt sich gegen die Entscheidung, es zu verbieten. Die Herausgeber des Magazins sehen sich als Opfer einer politischen Verfolgung und behaupten, dass ihre Meinungsfreiheit verletzt werde. Der Fall wirft Fragen nach der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Verfassungsfeindlichkeit auf und wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
Rechtsextremes Magazin Compact klagt gegen Verbot vor Bundesverwaltungsgericht
Das rechtsextreme Magazin Compact wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass Compact ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Das Verbot von Compact bedeutet, dass das Magazin derzeit nicht mehr erscheinen darf. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.
Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht über die Klage von Compact entscheiden wird. Ein Datum für die Entscheidung steht noch nicht fest.
Schreibe einen Kommentar