Ratingen: Ausbruch der Blauzungskrankheit

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Ratingen: Ausbruch der Blauzungskrankheit

In der Stadt Ratingen in Nordrhein-Westfalen ist ein Ausbruch der Blauzungskrankheit festgestellt worden. Die Behörden haben bestätigt, dass es sich um einen ersten Fall in der Region handelt. Die Blauzungskrankheit, auch bekannt als Cyanobakterien-Infektion, ist eine potenziell lebensgefährliche Erkrankung, die durch den Kontakt mit kontaminiertem Wasser übertragen wird. Die Stadtverwaltung und das Gesundheitsamt haben umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen.

Erste Fälle der Blauzungskrankheit bei Schafen und Rindern aufgetreten

In einem rinder- und einem schafhaltenden Betrieb im Kreis Mettmann wurden jetzt mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit (BTV) getestet. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit.

Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

Von dem Virus sind viele verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird sehr oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft und zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.

Kreisveterinäramt erlässt Allgemeinverfügung

Kreisveterinäramt erlässt Allgemeinverfügung

Zur Vermeidung der Ausbreitung der Krankheit bei empfänglichen Tierarten hat das Kreisveterinäramt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Tierhalter die Genehmigung erhalten, ihre Tiere freiwillig impfen zu lassen. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden.

Hiervon hat der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet. Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung des Kreises (zu finden im Internet) sowie den Internetseiten des LANUV zu entnehmen.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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