Prozess um Gewalttat in Bad Oeynhausen startet bald

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Prozess um Gewalttat in Bad Oeynhausen startet bald

In der ostwestfälischen Stadt Bad Oeynhausen bereiten sich die Behörden auf einen bedeutenden Prozess vor, der in Kürze stattfinden wird. Es geht um eine Gewalttat, die für großes Aufsehen in der Region gesorgt hat. Der Tatverdächtige wird sich in den kommenden Wochen vor dem Strafgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung und Nötigung vor. Die Öffentlichkeit ist mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens gespannt, da die Tat sich in einem öffentlichen Raum ereignet hat und viele Zeugen den Vorfall beobachtet haben.

Prozess um Gewalttat in Bad Oeynhausen startet bald

Prozess um Gewalttat in Bad Oeynhausen startet bald

Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod des 20-jährigen Philipos Tsanis in Bad Oeynhausen steht nun ein Termin für den Prozessstart fest: Ab 17. Dezember müssen sich drei Männer vor dem Landgericht Bielefeld verantworten.

Einem 18-jährigen Syrer wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag vor, zwei Deutschen (18 und 19) Körperverletzung. Die Tat ereignete sich am 22. Juni im Kurgarten von Bad Oeynhausen, als Philipos Tsanis mit Freunden auf einer Bank saß und von einer Gruppe junger Männer angesprochen wurde.

Nach Informationen unserer Redaktion geht aus der Anklageschrift hervor, dass zunächst der junge Syrer, Mwafak A., Tsanis und dessen Freunde in harschem Tonfall angesprochen haben soll. Die drei Freunde sollen ruhig reagiert haben, doch Mwafak A. soll Tsanis und einen seiner Begleiter unvermittelt angegriffen haben. Die nun angeklagten Deutschen sollen dazugekommen und ebenfalls zugeschlagen haben.

Tsanis blieb bewusstlos am Boden liegen und starb zwei Tage später. Er hatte unter anderem einen Schädelbasisbruch erlitten.

„Wer so etwas tut, muss hart bestraft werden“, sagte Dimitris Tsanis, der Vater des Opfers, unserer Redaktion im Sommer. Er erhofft sich vom Prozess Gerechtigkeit.

Der Strafverteidiger Burkhard Benecken, der Mwafak A. vertritt, kritisiert eine „unzulässige Vorverurteilung“ seines Mandanten. „Angehörige des Verstorbenen haben in öffentlichkeitswirksamen Interviews meinen Mandanten bereits jetzt als Täter angeprangert.“

Die drei Angeklagten gelten als Heranwachsende und können im Falle einer Verurteilung je nach Einschätzung des Gerichts nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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