Polizist in Koblenz verliert Job nach Aneignung von Käse bei Unfall

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Polizist in Koblenz verliert Job nach Aneignung von Käse bei Unfall

In einer überraschenden Wendung hat ein Polizist in Koblenz seinen Job verloren, nachdem er bei einem Unfall Käse an sich genommen hatte. Der Vorfall ereignete sich während eines Einsatzes am Unfallort, bei dem der Polizist die Gelegenheit nutzte, einige Käsesorten mitzunehmen. Die disziplinarische Maßnahme folgte nach einer internen Untersuchung, die den Vorwurf der Aneignung bestätigte. Die Frage, warum ein Polizeibeamter seinen Eid brach, um an Käse zu gelangen, bleibt weiterhin unbeantwortet.

Polizist verliert Job nach Aneignung von 180 Kilogramm Cheddar-Käse

Ein Polizist hat seinen Job verloren, nachdem er rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten LKW gestohlen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung damit bestätigt.

Der Polizist hatte bei der Autobahnpolizei gearbeitet und sollte bei einem Einsatz eine Unfallstelle absichern. Stattdessen fuhr er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten LKW-Containers und forderte einen Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm neun Käsepakete à 20 Kilogramm zu überreichen. Der Wert der gestohlenen Käsepakete betrug 554 Euro.

In der Berufung gab der Beamte an, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse. Das Gericht sah dies jedoch anders: Der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen, was dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet habe.

Das Gericht betonte, dass es nicht darauf ankomme, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.

Käse-Gaffe: Polizist muss nach Diebstahl von 180 Kilogramm Cheddar-Käse seinen Job aufgeben

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Der Polizist war zuvor in einem Strafverfahren in einem minderschweren Fall verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird.

Der Polizist legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, jedoch vergeblich. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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