OVG-Urteil: Muslime dürfen sich am Steuer nicht verhüllen

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OVG-Urteil: Muslime dürfen sich am Steuer nicht verhüllen

In einem grundsätzlichen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, dass muslimische Frauen sich während der Fahrt nicht mit einem Gesichtsschleier oder einem Niqab am Steuer befinden dürfen. Laut dem Gerichtsurteil verstößt das Tragen einer solchen Verhüllung gegen die Sicherheitsvorschriften auf deutschen Straßen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Sicht und das Gesicht des Fahrers für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung seien. Die betroffene Frau hatte argumentiert, dass das Tragen des Niqabs ihre Religionsfreiheit schütze. Das Gericht sah dies jedoch nicht als überzeugend an.

OVG-Urteil: Muslimische Frauen müssen am Steuer erkennbar sein

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Freitag ein Urteil gesprochen, wonach muslimische Frauen am Steuer erkennbar sein müssen. Eine Muslimin aus Neuss hatte geklagt, um feststellen zu lassen, dass sie aus religiösen Gründen auch hinterm Steuer einen Niqab tragen darf – trotz des Verhüllungsverbots.

Das Gericht entschied: Die Frau hat derzeit keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Allerdings muss die Bezirksregierung Düsseldorf erneut über eine Ausnahmegenehmigung entscheiden.

Noch keine Erlaubnis für Gesichtsschleier am Steuer: OVG-Urteil

Noch keine Erlaubnis für Gesichtsschleier am Steuer: OVG-Urteil

Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Autofahrer ihr Gesicht nicht verdecken dürfen, sondern erkennbar sein müssen. Nur so sei die Identifizierbarkeit bei automatisierten Verkehrskontrollen möglich. Zudem diene das Verbot der Sicherheit – und somit dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums aller Verkehrsteilnehmer.

Ein Vorrang der Religionsfreiheit vor diesen Rechtsgütern besteht nicht, teilte das Gericht mit. Allerdings seien aus individuellen Gründen durchaus Ausnahmegenehmigungen möglich.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Frau aus Neuss abgelehnt. Allerdings habe die Bezirksregierung dabei mehrere Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Behörde habe die Religionsfreiheit nicht hinreichend mit dem Verbot abgewogen.

Das OVG kritisierte: Die Bezirksregierung habe zu unrecht darauf verwiesen, dass das Verhüllungsverbot auch die nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr sichere. Diese sieht das OVG durch den Niqab nicht beeinträchtigt.

Weiteres Vorgehen: Die Bezirksregierung Düsseldorf muss erneut über den Antrag der Frau entscheiden. Die Frau war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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