NRW-Schulen müssen Cannabis auf dem Pausenhof nicht verbieten

Index

NRW-Schulen müssen Cannabis auf dem Pausenhof nicht verbieten

Ein bemerkenswerter Beschluss des Verwaltungsgerichts in Münster sorgt für Aufsehen in Nordrhein-Westfalen. Demnach müssen Schulen in diesem Bundesland Cannabis-Konsum auf dem Schulhof nicht zwingend verbieten. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein solches Verbot rechtswidrig sei, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe. Dieser Beschluss wirft Fragen auf, wie die Schulverwaltung und die Lehrerschaft damit umgehen sollten. Sollten sie tatsächlich Cannabis-Konsum auf dem Schulhof dulden oder gibt es andere Lösungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Schüler zu gewährleisten?

NRW-Schulen: Cannabis auf dem Pausenhof bleibt erlaubt

Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium unter der Leitung von Dorothee Feller (CDU) hat einen Erlass herausgegeben, der die Schulen informiert, dass volljährige Personen – Schüler oder Lehrkräfte – Cannabis mit in die Schule bringen dürfen.

Cannabis im Schulalltag: Neue Regeln für Lehrer und Schüler

Cannabis im Schulalltag: Neue Regeln für Lehrer und Schüler

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum ist der Besitz erlaubt? Volljährige Menschen dürfen laut geltendem Gesetz jetzt Cannabis besitzen. „Das bedeutet, dass volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen“, führt das Schulministerium im Erlass aus. Ebenso, wie sie auch Zigaretten oder Pfeifentabak dabei haben dürfen.

Was sollen die Schulen jetzt machen? Ihnen wird laut Erlass „nachdrücklich empfohlen“, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise deutlich zu machen, dass das Mitbringen von Cannabis „unerwünscht“ ist. Der Erlass liefert dazu einen Formulierungsvorschlag: Schulen könnten schreiben, dass „das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln nicht erwünscht“ sei.

Was sagen Eltern dazu? Die Landeselternschaft der integrierten Schulen ist alarmiert. Dass das Bundesgesetz den Schulen keine Möglichkeit für Cannabis-Besitzverbote eröffne, sei „vollkommen unverständlich“, bemängelt die Organisation. Es sei „dringend erforderlich, dass die Landespolitik handelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen anpasst“; man fordere eine Überarbeitung der Gesetzeslage.

Darf in der Schule gekifft werden? Nein, unter keinen Umständen. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Schulgelände und in direkter Nähe komplett verboten. Das gilt nicht nur fürs Rauchen oder Verdampfen, sondern für jegliche Art von Konsum.

Dürfen Lehrkräfte Taschen durchsuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass Minderjährige Cannabis dabei haben? Nein, das ist nicht zulässig. Sollte einer Lehrkraft aber Haschisch von minderjährigen Jugendlichen in die Hände fallen, so ist sie gehalten, es „vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen“, erläutert das Schulministerium.

Was passiert, wenn jemand in der Schule kifft? Laut Gesetz sind Bußgelder möglich. Die Schule kann zudem selbst Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Wenn Lehrkräfte gegen das Verbot verstoßen, sind dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich, legt der Erlass des Landes dar.

Dürfen Cannabispflanzen in der Garten-AG gezogen werden? Auf keinen Fall. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, „dass der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken nicht zulässig ist“.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up