NRW: Hyaluron-Unterspritzen - Gericht untersagt Vorher-Nachher-Fotos
In der westdeutschen Region Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein Gericht ein wichtiges Urteil gefällt. Es geht um die umstrittenen Hyaluron-Unterspritzen, die in der Schönheitsindustrie eingesetzt werden. Das Gericht hat nun entschieden, dass Vorher-Nachher-Fotos von Kunden, die solche Behandlungen in Anspruch nehmen, nicht mehr veröffentlicht werden dürfen.
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NRW: Gericht untersagt Vorher-Nachher-Fotos bei Hyaluron-Unterspritzen - Werbung mit Gesundheitsrisiken verboten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Unternehmen aus Recklinghausen auf Unterlassen verklagt, weil es für die angebotenen Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Teilen des Gesichts im Internet und den sozialen Medien mit Vorher-Nachher-Bildern geworben hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat die Revision zugelassen, da die Frage bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. (Az.: 4 UKl 2/24, nicht rechtskräftiges Urteil vom 29. August 2024)
Keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken
Nach Überzeugung des OLG verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zum Verbraucherschutz die Werbung mit den entsprechenden Bildern. So sollen keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken, Stichwort Schlauchbootlippen, geschaffen werden, die medizinisch nicht notwendig sind.
Die Verbraucherzentrale sah in dem eingesetzten Verfahren einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des Heilmittelwerberechts. Das beklagte Unternehmen bestreitet dies, konnte sich aber vor dem 4. Zivilsenat des OLG mit seinen Argumenten nicht durchsetzen.
Weil es sich um einen instrumentellen Eingriff am oder im Körper des Menschen, verbunden mit einer Gestaltsveränderung, handelt, sei das Werbeverbot zu rechtfertigen.
Das Urteil soll verhindern, dass Unternehmen mit irreführenden Werbebildern Verbraucher zu Eingriffen mit gesundheitlichen Risiken animieren.
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