- Neuss: Haus & Grund warnt vor Unfairness bei Grundsteuer -> Neuss: Haus & Grund warnt vor Ungerechtigkeit bei Grundsteuer
- Haushaltsplan 2025: Kämmerer legt Etatentwurf vor
- Unklarheit über die Hebesätze
- Das Grundsteuer-Dilemma der Politik
- Interessenvertretungen positionieren sich
- Das Grundsteuerhebesatzgesetz des Landes
- Zukunft der Grundsteuer in Neuss
Neuss: Haus & Grund warnt vor Unfairness bei Grundsteuer -> Neuss: Haus & Grund warnt vor Ungerechtigkeit bei Grundsteuer
Die Grundsteuerreform sorgt derzeit für viel Unruhe in Deutschland. Insbesondere in Neuss hat die Vereinigung Haus & Grund vor möglichen Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer gewarnt. Laut dem Verband sind die neuen Regelungen nicht ausreichend, um eine gerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten. Stattdessen seien Einzelne und Kleinanleger benachteiligt, während Großgrundbesitzer von den neuen Regeln profitierten. Die Vereinigung fordert deshalb eine Überarbeitung der Reform, um eine faire Verteilung der Lasten zu erreichen.
Haushaltsplan 2025: Kämmerer legt Etatentwurf vor
Der Kämmerer der Stadt Neuss, Frank Gensler, hat seinen Etatentwurf für 2025 fast fertiggestellt. Darin sind rund 36 Millionen Euro vorgesehen, die über die Grundsteuer eingenommen werden sollen. Die Summe entspricht der des Vorjahres.
Unklarheit über die Hebesätze
Doch wie die Steuer genau erhoben wird, ist unklar – und bleibt das auch noch ein Weilchen. Denn dass der Beigeordnete und Kämmerer Frank Gensler mit Einbringung seines Etatentwurfs am 27. September einen Vorschlag zum Thema Hebesätze macht, schließt er derzeit eher aus.
Das Grundsteuer-Dilemma der Politik
Warnhinweis im Finanzausschuss in Neuss: Die Reform der Grundsteuer droht ab Januar die Steuerlast für Wohngrundstücke stark zu erhöhen, für Gewerbegrundstücke zu senken.
Die IHK Mittlerer Niederrhein hat bereits Stellung bezogen und alle Kommunen im Rhein-Kreis angeschrieben, um von dem Splitting des Hebesatzes, das die Landesregierung möglich gemacht hat, abzusehen. Weil dann die Unternehmen finanziell stärker belastet würden, als bei Beibehaltung eines einheitlichen Wertes.
Interessenvertretungen positionieren sich
Der Verein „Haus und Grund“ als Interessenvertretung der Immobilienbesitzer hält dagegen, weil ein „Splitting“ vor allem die Besitzer von Wohnimmobilien entlasten würde. Die Reform der Grundsteuer droht ab Januar die Steuerlast für Wohngrundstücke stark zu erhöhen, für Gewerbegrundstücke zu senken, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.
„Die Stadt Neuss kann diese Ungerechtigkeit allerdings stoppen, wenn sie jetzt handelt“, betont „Haus und Grund“.
Das Grundsteuerhebesatzgesetz des Landes
Das Grundsteuerhebesatzgesetz des Landes ist schon zum 10. August in Kraft getreten. Es erlaubt Kommunen, erstmals differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer einzuführen.
„So können sie die Steuer für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedlich gestalten und verhindern, dass das Wohnen noch teurer wird“, erklären die Geschäftsführer des Vereins Sonja Buser und Niclas Carouge.
Zukunft der Grundsteuer in Neuss
Aktuell liegt der Hebesatz in Neuss bei 495 Prozentpunkten für die Grundsteuer B. „Ab dem kommenden Jahr müssten es nach Berechnungen des NRW-Finanzministeriums 611 Punkte sein, wenn die Reform für die Stadt aufkommensneutral bleiben soll“, berichtet Buser.
Um den gleichen Betrag zu erzielen, könnte man aber auch den Hebesatz auf 466 Prozentpunkte für Wohngrundstücke senken, müsste aber den für Nicht-Wohngrundstücke im Gegenzug auf 951 Punkte anheben.
Welchen Weg Neuss wählt, muss die Politik entscheiden. Der will Gensler aber erst einen Vorschlag machen, wenn einerseits eine vom Land angekündigte neue Berechnung vorliegt, andererseits ein vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eine klare Aussage zur Bewertung gerade von gemischt genutzten Immobilien zulässt.
Gensler hat die Hoffnung, dass er diesen Vorschlag zur Etatverabschiedung im Dezember unterbreiten kann. Theoretisch hätte die Stadt damit aber auch bis zum 30. Juni 2025 Zeit, denn bis dahin kann sie ihre Grundsteuersatzung noch rückwirkend zum 1. Januar ändern. „Das“, stellt Gensler klar, „ist aber nicht der Plan.“
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