Neuss: Bis wann Unternehmen ihre Schlussabrechnung für Corona-Hilfen einreichen müssen

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Neuss: Bis wann Unternehmen ihre Schlussabrechnung für Corona-Hilfen einreichen müssen

Die Stadt Neuss hat wichtige Informationen für Unternehmen bereitgestellt, die Corona-Hilfen erhalten haben. Es geht um die Schlussabrechnung, die innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden muss. Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu mildern. Nun müssen sie ihre Schlussabrechnung einreichen, um die erhaltenen Hilfen abzurechnen. Die Frage ist, bis wann Unternehmen ihre Schlussabrechnung einreichen müssen, um keine Probleme zu bekommen.

Unternehmen müssen bis Ende September Schlussabrechnung für Corona-Hilfen einreichen

Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen erhalten haben und noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, sollten dies zeitnah nachholen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein rät, dies bis zum 30. September 2024 zu erledigen.

Ansonsten werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Gelder vollständig zurückgefordert. Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, 300.000 stehen noch aus.

Um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können, müssen die Empfänger bis zum Fristablauf eventuell noch fehlende Unterlagen beibringen und die Abrechnungen einreichen. Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt.

Provisorische Bewilligung auf Prognosen basierend

Provisorische Bewilligung auf Prognosen basierend

„Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt“, erläutert Bert Mangels, Referent im IHK-Bereich Gründung, Recht und Steuern.

Mittlerweile haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des BMWK mehr als 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt. Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.

Die Unternehmen sollten sich daher beeilen, ihre Schlussabrechnung einzureichen, um sicherzustellen, dass sie die vorläufig gewährten Hilfen behalten können.

Wichtig: Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung läuft am 30. September 2024 ab. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig um die Einreichung kümmern, um keine Probleme zu bekommen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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