Neuheiten im Sexualstrafrecht: Mehr Sicherheit, weniger Freiheiten
Im Zuge der Reform des Sexualstrafrechts in Deutschland werden neue Maßnahmen ergriffen, um Opfern von sexuellen Übergriffen mehr Sicherheit zu bieten. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die Stärkung des Opferschutzes, um diejenigen, die Opfer von sexuellen Gewalttaten wurden, besser zu unterstützen. Doch diese Reform bringt auch Einschränkungen mit sich, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger beschränken werden. In diesem Artikel werden wir die Neuheiten im Sexualstrafrecht näher betrachten und diskutieren, ob diese Maßnahmen tatsächlich zu mehr Sicherheit führen oder ob sie die Freiheiten der Bevölkerung unnötig einschränken.
Neuheiten im Sexualstrafrecht: Freiheiten eingeschränkt, Sicherheit erhöht
Seit geraumer Zeit vollzieht sich in den westlichen Gesellschaften ein Wertewandel mit erheblichen Auswirkungen auf die Freiheitsspielräume. Er entspringt einem wachsenden Bewusstsein für die Verletzlichkeit des Menschen und dem Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit. Man scheint inzwischen an ein Recht auf Sicherheit zu glauben und Freiheit als Freiheit von Angst zu verstehen.
Das hat Folgen für die Freiheit im Sinne der Selbstverantwortung, denn wer sich verletzlich fühlt, ruft in der Regel nach neuen Gesetzen, die ihn vor anderen schützen sollen. Der englische Rechtswissenschaftler Peter Ramsay hat bereits 2012 auf einen damit einhergehenden Wandel im Verständnis von Rechten in England hingewiesen: Sie würden zunehmend als Schutz für Verletzliche verstanden und nicht mehr als Grundlage individueller Freiheit und Autonomie.
Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski von der Universität Köln wies darauf hin, dass dadurch auch in Deutschland die Macht des Staates wachse. Das habe Folgen für die Freiheit, weil die Bürger durch die staatliche Risikovorsorge einen Teil ihrer Eigenverantwortung verlören.
Wertewandel im Recht: Mehr Schutz, weniger Selbstverantwortung
Die Befürworter neuer Gesetze argumentieren, es gehe keine Freiheit verloren. Sie werde nur zwischen Tätern und Opfern neu verteilt. So zielen die Neuerungen im Sexualstrafrecht darauf ab, die Handlungsspielräume von Frauen zu erweitern. Das kann leider notwendig sein.
Wo aber neben dem unverzichtbaren Schutz vor Gewalt weitere Präventions- und Abwehrmaßnahmen vom Staat übernommen werden, gehen immer auch Möglichkeiten und Fähigkeiten zum Selbstschutz oder zur eigenständigen Konfliktlösung verloren. Besonders deutlich wird dies im Bereich der diskursiven Vulnerabilität (Rostalski), der Verwundbarkeit durch herabsetzende Äußerungen. Neuerdings müssen Journalisten, die sich über Regierungsmitglieder lustig machen, mit Strafprozessen rechnen.
Rostalskis Fazit: Aus freiheitlicher Sicht vollzieht die vulnerable Gesellschaft damit eine Selbstverzwergung. Unsere Autorin ist Philosophie-Professorin an der Ruhr-Universität Bochum.
Schreibe einen Kommentar