Neuer Streit um Sonderkindergeld für NRW-Beamte

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Neuer Streit um Sonderkindergeld für NRW-Beamte

In Nordrhein-Westfalen (NRW) bahnt sich ein neuer Streit um das Sonderkindergeld für Beamte an. Laut einem Bericht der Rheinischen Post soll das Land den Beamtinnen und Beamten ein zusätzliches Kindergeld in Höhe von 150 Euro pro Monat zahlen. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf Kritik von Seiten der Opposition und der Gewerkschaften, die einen ungleichen Zugang zu diesem Vorteil bemängeln. Die Landesregierung muss sich nun mit den Forderungen der Kritiker auseinandersetzen und eine Lösung finden, die für alle Betroffenen akzeptabel ist.

Ungerechtigkeit in der Besoldung: Hohe Kinderzulage für NRW-Beamte in teuren Städten

Seit 2023 erhalten Landesbeamte mit Kindern in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine besonders hohe Kinderzulage, wenn sie in teuren Städten wie Düsseldorf und Köln wohnen. Nun stellt sich heraus, dass auch die Kommunen nach diesem System vorgehen: In den mit Blick auf die Wohnkosten drei teuersten NRW-Städten, Köln, Düsseldorf und Monheim, erhält ein kommunaler Beamter eine monatliche Zulage von 1190 Euro für zwei Kinder.

Auf dem flachen Land wie im Kreis Heinsberg gibt es jedoch nur 493,43 Euro, weil dort die Mieten niedriger sind. Dies führe „zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten“, meint die Gewerkschaft Verdi. Es stelle sich die „Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Tarifbeschäftigten, die solche hohen Zuschläge nicht erhalten.“

Kritik an der Kinderzulage

Außerdem sei unfair, dass Eltern in betroffenen, teuren Städten hohe Zuschläge fürs Wohnen erhalten, kinderlose Beschäftigte aber nicht. Die Kinderzulage gibt es zusätzlich zum regulären Kindergeld in Höhe von 250 Euro im Monat.

Der DGB erklärt, es wäre besser, die Einkommen aller Beamten und nicht nur von denen mit Kindern anzuheben, um auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu reagieren, dass die Besoldung von Beamten höher sein müsse, um bei den niedrigen Besoldungsgruppen einen angemessenen Abstand zur Sozialhilfe zu erhalten.

Kritik von Gewerkschaften und Verbänden

Ayla Celik, Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft GEW, meint, die Extra-Zulagen für Beamte würden „die bereits vorhandene Kluft in der Vergütung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften“ verstärken. Das führe nur zu „weiterer Frustration bei den angestellten Lehrkräften“. Die verdienten sowieso weniger als Beamte für die gleiche Arbeit, nun steige der Unterschied weiter.

Der Bund der Steuerzahler in NRW hält fest, es könne zwar notwendig sein, in Kommunen und beim Land Beamten mit sehr niedriger Einstufung spezielle Kinderzulagen zu zahlen, damit diese versorgt sind. Aber bei höheren Besoldungsgruppen solle diese Zulage niedriger liegen. So könne der Staat hohe Mittel sparen.

Reaktion des Landes

Hintergrund ist, dass Beamte nicht nach Leistung oder nach Marktlage bezahlt werden, sondern nach dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr muss sie angemessen versorgen, so mehrere Gerichtsurteile. Das Land meint dagegen, um einen angemessenen Abstand der Lohngruppen bei den Staatsdienern zu wahren, müssten alle Beamten die Kinderzulagen erhalten.

Das Land hatte Ende 2023 knapp 265.000 Beamte und zahlt mehr als 400 Millionen Euro im Jahr für die Kinderzulagen. Bei den Kommunen sind rund 66.000 Beamte beschäftigt, die Zulagen können als Summe also rund 100 Millionen Euro ausmachen.

Kritik an der Kontrolle der Kinderzulage

Um wenigstens etwas Geld zu sparen, schlägt der Steuerzahlerbund vor, dass überprüft wird, ob die Kinder eines Beamten (oder einer Beamtin) überhaupt dort leben, wo Vater oder Mutter gemeldet sind. „Zu prüfen ist, ob die Zahlung der Kinderzuschläge nicht grundsätzlich auf den Wohnsitz der Kinder ausgerichtet werden sollte“, sagt Eberhard Kanski, NRW-Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler.

Das Land meint dagegen, bei der Entscheidung über die Nachwuchszulage zähle nur der Hauptwohnsitz des jeweiligen Beamten. Erstaunlich ist dabei, dass das Landesamt für Besoldung (LBV) jüngst zwar bei den 133.000 Beamten mit Kinderzulagen begann zu überprüfen, ob deren Hauptwohnsitz dem Eintrag in der Personalakte entspricht, aber wenn der Betroffene dann angibt, er habe eine andere Postadresse als den offiziellen Wohnsitz, wird dies akzeptiert.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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