Neuer Streit um Extrabehandlung für NRW-Mitarbeiter mit Kindern

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Neuer Streit um Extrabehandlung für NRW-Mitarbeiter mit Kindern

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein neuer Streit entbrannt, der die Extrabehandlung von Mitarbeitern mit Kindern betrifft. Es geht um die Frage, ob und in welchem Umfang Beschäftigte des Landes mit Familienpflichten bevorzugt behandelt werden sollten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen soll. Doch nicht alle sind von diesem Vorhaben überzeugt. Kritiker argumentieren, dass eine solche Regelung zu Benachteiligungen von kinderlosen Mitarbeitern führen würde. Der Streit wirft Fragen über die Gerechtigkeit und die Chancengleichheit in der Arbeitswelt auf.

Kommunen zahlen doppelt: Beamte mit Kindern in teuren Städten bekommen extra Zulage

Schon seit 2023 steht Landesbeamten mit Kindern eine besonders hohe Kinderzulage zu, wenn sie in teuren Städten wie Düsseldorf und Köln wohnen. Nun stellt sich heraus, dass auch die Kommunen nach diesem System vorgehen: In den mit Blick auf die Wohnkosten drei teuersten NRW-Städten, Köln, Düsseldorf und Monheim, erhält ein kommunaler Beamter eine monatliche Zulage von 1190 Euro für zwei Kinder.

Gerechtigkeit in Frage: Beamte mit Kindern in NRW erhalten unterschiedliche Zuschläge

Gerechtigkeit in Frage: Beamte mit Kindern in NRW erhalten unterschiedliche Zuschläge

Auf dem flachen Land wie im Kreis Heinsberg gibt es nur 493,43 Euro, weil dort die Mieten niedriger sind. Das führe „zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten“, meint die Gewerkschaft Verdi. Es stelle sich die „Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Tarifbeschäftigten, die solche hohen Zuschläge nicht erhalten.“

Außerdem sei unfair, dass Eltern in betroffenen, teuren Städten hohe Zuschläge fürs Wohnen erhalten, kinderlose Beschäftigte aber nicht. Die Kinderzulage gibt es zusätzlich zum regulären Kindergeld in Höhe von 250 Euro im Monat.

Teurer Wohnsitz, höhere Zulage: Kommunen und Land bezahlen Millionen für Kinderzuschläge

Teurer Wohnsitz, höhere Zulage: Kommunen und Land bezahlen Millionen für Kinderzuschläge

Der DGB erklärt, es wäre besser, die Einkommen aller Beamten und nicht nur von denen mit Kindern anzuheben, um auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu reagieren, dass die Besoldung von Beamten höher sein müsse, um bei den niedrigen Besoldungsgruppen einen angemessenen Abstand zur Sozialhilfe zu erhalten.

Beamte mit Kindern können in NRW hohe Nachzahlungen erwarten. Eine Chance für Lehrer, Polizisten, Justizbeamte. Ayla Celik, Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft GEW, meint, die Extra-Zulagen für Beamte würden „die bereits vorhandene Kluft in der Vergütung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften“ verstärken.

Das führe nur zu „weiterer Frustration bei den angestellten Lehrkräften“. Die verdienten sowieso weniger als Beamte für die gleiche Arbeit, nun steige der Unterschied weiter. Diese Kritik bezieht sich speziell auf die Lage beim Land.

Der Bund der Steuerzahler in NRW hält fest, es könne zwar notwendig sein, in Kommunen und beim Land Beamten mit sehr niedriger Einstufung spezielle Kinderzulagen zu zahlen, damit diese versorgt sind. Aber bei höheren Besoldungsgruppen solle diese Zulage niedriger liegen. So könne der Staat hohe Mittel sparen.

Das Land meint dagegen, um einen angemessenen Abstand der Lohngruppen bei den Staatsdienern zu wahren, müssten alle Beamten die Kinderzulagen erhalten. Hintergrund ist, dass Beamte nicht nach Leistung oder nach Marktlage bezahlt werden, sondern nach dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr muss sie angemessen versorgen, so mehrere Gerichtsurteile.

Es geht um viel Geld für Kommunen und Land. Das Land hatte Ende 2023 knapp 265.000 Beamte und zahlt mehr als 400 Millionen Euro im Jahr für die Kinderzulagen. Bei den Kommunen sind rund 66.000 Beamte beschäftigt, die Zulagen können als Summe also rund 100 Millionen Euro ausmachen.

Um wenigstens etwas Geld zu sparen, schlägt der Steuerzahlerbund vor, dass überprüft wird, ob die Kinder eines Beamten (oder einer Beamtin) überhaupt dort leben, wo Vater oder Mutter gemeldet sind. „Zu prüfen ist, ob die Zahlung der Kinderzuschläge nicht grundsätzlich auf den Wohnsitz der Kinder ausgerichtet werden sollte“, sagt Eberhard Kanski, NRW-Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler.

Das Land meint dagegen, bei der Entscheidung über die Nachwuchszulage zähle nur der Hauptwohnsitz des jeweiligen Beamten. Aus dem Kindergeld wird ab 2025 die Kindergrundsicherung.

Erstaunlich ist dabei, dass das Landesamt für Besoldung (LBV) jüngst zwar bei den 133.000 Beamten mit Kinderzulagen begann zu überprüfen, ob deren Hauptwohnsitz dem Eintrag in der Personalakte entspricht, aber wenn der Betroffene dann angibt, er habe eine andere Postadresse als den offiziellen Wohnsitz, wird dies akzeptiert.

„Die Postanschrift hat auf die Höhe des Familienzuschlages keine Auswirkungen“, erklärt das Finanzministerium. Die Behörde hält es für unwahrscheinlich, dass viele Beamte sich nun mit Hauptwohnsitz in einer teuren Stadt anmelden, aber in Wahrheit woanders leben, mit den Kindern.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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