- Nach Erkrankung zurück in die Arbeit: So funktioniert ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Nach Erkrankung: Unternehmen müssen BEM-Verfahren durchführen
- Wann besteht ein Anspruch auf ein BEM?
- Wie lange dauert ein BEM?
- Worüber muss der Arbeitgeber aufklären?
- Was sagen Gerichte und Gesetze?
Nach Erkrankung zurück in die Arbeit: So funktioniert ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ein langfristiger Ausschluss aus dem Arbeitsleben kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen negative Folgen haben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Mitarbeiter nach einer Erkrankung schnellstmöglich wieder in die Arbeitsprozesse integriert werden. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann hierbei eine wichtige Rolle spielen. Durch eine gezielte Rehabilitationsmaßnahme können Mitarbeiter wieder fit für den Arbeitsplatz gemacht werden und ein erfolgreicher Wiedereinstieg in die Arbeit gelingt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein BEM funktioniert und welchen Vorteilen es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet.
Nach Erkrankung: Unternehmen müssen BEM-Verfahren durchführen
Erkranken Mitarbeiter häufig oder oft längerfristig, so kann das seine Ursache auch am Arbeitsplatz haben oder an Umständen liegen, die vom Arbeitgeber beeinflusst werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber schon vor 20 Jahren das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtend eingeführt.
Wann besteht ein Anspruch auf ein BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten und setzt ein, wenn jemand innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen erkrankt. Es ist auch dann durchzuführen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch andauert.
Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorschriften erlassen. Neben dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer soll auch – wenn der Arbeitnehmer zustimmt – der Betriebsrat und bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten außerdem die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden.
Wie lange dauert ein BEM?
Auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Es ist ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten großen Spielraum lässt. Es kann so lange laufen, bis entschieden werden kann, ob durch die Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann oder nicht.
Worüber muss der Arbeitgeber aufklären?
Die Belehrung gehört zu einem regelkonformen Bemühen des Arbeitgebers, die Zustimmung des Beschäftigten zur Durchführung eines BEM einzuholen. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber eindeutig zum Ausdruck bringt, ein BEM-Verfahren durchführen zu wollen.
Dem Beschäftigten muss erklärt werden, was ein BEM bedeutet. Er muss insbesondere darauf hingewiesen werden, was mit den datenschutzrechtlich besonders geschützten Gesundheitsdaten im Verfahren geschieht und dass die Einwilligung nur wirksam ist, wenn sie freiwillig ausgesprochen wird.
Was sagen Gerichte und Gesetze?
Die Rechtsprechung hat hohe Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung eines BEM gestellt. So muss den Beschäftigten klar werden, dass es um die Grundlagen einer Weiterbeschäftigung geht und dazu ein ergebnisoffenes Verfahren durchgeführt werden soll.
Seit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes im Jahr 2021 muss der Arbeitgeber die Betroffenen auch auf das Recht hinweisen, zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen zu können. Die bei der Hinzuziehung einer Vertrauensperson eventuell entstehenden Kosten hat der Beschäftigte selbst zu tragen.
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