Mönchengladbach: Prozess in Augsburg eröffnet - Polizist äußert sich zum Schuss
Heute hat der Prozess in Augsburg begonnen, der sich mit dem vorläufigen Abschluss des Polizeieinsatzes in Mönchengladbach beschäftigt. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Polizist, der im Zuge der Ereignisse einen Schuss abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten Körperverletzung vor. Der Polizist selbst hat nun in einem ersten Statement Stellung zu dem Vorfall genommen. Die Frage, die alle beschäftigt, lautet: Was geschah wirklich an jenem Abend in Mönchengladbach?
Polizist rechtfertigt Schuss auf Kollegen: Sekundenlücke als Erinnerungshilfe
Ein Polizist hat vor dem Landgericht Augsburg seine Version des Vorfalls am Rande eines Bundesligaspiels in Augsburg präsentiert. Der 28-Jährige behauptet, dass er sich an den Schuss aus seiner Dienstwaffe nicht erinnern kann, weil er eine sekundenlange Erinnerungslücke habe.
Wasserschlacht bei Augsburg: Fußballspiel endet in Schuss
Am Tag des Vorfalls fand vor dem Augsburger Fußballstadion eine Wasserschlacht zwischen Polizisten statt. Der Angeklagte sagte aus, dass er und sein Kollege mit einer Wasserpistole angegriffen worden seien und sich daraufhin mit einer aus einem Gummihandschuh gebastelten Wasserbombe und einer eigenen Wasserpistole bei den Kollegen rächen wollten.
Es hatte einen reinen Spaßcharakter an diesem Tag, sagte der Polizeibeamte. Doch aus diesem Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst. Als sich die Tür des Polizeiwagens öffnete, fiel laut Staatsanwaltschaft ein Schuss, der den Kopf von einem der vier Polizisten in dem Auto nur um Millimeter verfehlte und eine Scheibe durchschlug.
Die Polizisten erlitten Knalltraumata, derjenige, dessen Kopf das Projektil nur kurz verfehlte, außerdem ein Schusstrauma und einen Schock. Ein Polizist wurde durch die Splitter der Scheibe leicht verletzt. Getroffen wurde auch ein Fanbus von Borussia Mönchengladbach, der sich hinter dem Polizeiwagen befand.
Erinnerungslücke oder Reflex?
Der Angeklagte gab an, dass er davon ausgeht, die Situation habe nach den zahlreichen Schusstrainings im Rahmen seiner Ausbildung einen Reflex ausgelöst. Der Vorsitzende Richter Christoph Kern äußerte jedoch Zweifel an der Geschichte des 28-Jährigen: Auf einmal sollen zweieinhalb Sekunden aussetzen – warum?
Das Gericht hat insgesamt drei Verhandlungstermine für den Prozess angesetzt und einen vierten unter Vorbehalt. Das Urteil könnte demnach an diesem Donnerstag (22. August) oder am 5. September fallen.
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