Anpassung des städtischen Schallschutzfensterprogramms
Die Stadtverwaltung plant, die Richtlinien des städtischen Schallschutzfensterprogramms anzupassen. Dieses Programm fördert den Einbau von dämmenden Fenstern, um die Lärmbelastung für Bürger zu reduzieren. Die Änderung soll dazu beitragen, dass mehr Menschen von der Förderung profitieren können.
Reduzierung der Auslösepegel
Ein wichtiger Aspekt der Anpassung ist die Reduzierung der sogenannten Auslösepegel. Bisher lag der Auslösewert des Geräuschpegels bei 68 dB(A) am Tag und 70 dB(A) bei Nacht. Künftig soll dieser Wert auf 58 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht gesenkt werden. Dies entspricht einer Verringerung der Lautstärke um etwa die Hälfte.
Was bedeutet dies für die Bürger? Durch die Reduzierung der Auslösepegel können mehr Menschen von der Förderung profitieren, um ihre Wohnungen gegen Lärm zu schützen.
Ziele der Anpassung
Die Stadtverwaltung begründet den Anpassungswunsch damit, dass ein größerer Adressatenkreis mit einer hohen Lärmbelastung angesprochen werden kann. Zudem werden die jährlich für die Förderung vorgesehenen 50.000 Euro bisher nur zu etwa der Hälfte genutzt. Die Änderung der Richtlinien soll dafür sorgen, dass die Finanzmittel noch zielgerichteter verwendet werden.
Neue Richtlinie in Kraft
Die neue Richtlinie zum städtischen Schallschutzfensterprogramm soll am 1. August 2024 in Kraft treten und die bisherige ersetzen. Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat bereits einstimmig seine Empfehlung ausgesprochen. Der Hauptausschuss soll Ende Juni ebenfalls grünes Licht geben, bevor der Rat die entsprechende Beratungsvorlage Anfang Juli beschließt.
Hintergrund des Programms
Das städtische Schallschutzfensterprogramm gewährt Bürgern Zuschüsse für private Schallschutzmaßnahmen, wenn andere lärmmindernde Maßnahmen nicht greifen oder der Bereich besonders lärmbelastet ist. Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen einschließlich ihrer Rahmen und gegebenenfalls Rollladenkästen sowie schallgedämmte Lüfter in Schlaf- und Aufenthaltsräumen.
Was wird gefördert? Der Zuschuss kann für den Einbau von Schallschutzfenstern und -türen verwendet werden, um die Lärmbelastung in Wohnungen zu reduzieren.
Maximale Fördersumme Die maximale Fördersumme ist abhängig von der erforderlichen Schallschutzklasse. Bei einer Schallschutzklasse 4 darf die anteilige Förderung maximal 3500 Euro pro Quadratmeter Fenster- beziehungsweise Türfläche betragen. Bei Schallschutzklasse 5 maximal 4500 Euro.
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