Feuerwehr Mönchengladbach unterstützt Europameisterschaft 2024
Zurzeit der Europameisterschaft 2024 werden Einsatzkräfte der Mönchengladbacher Feuerwehr angefordert und an den Austragungsstätten als „überörtliche Hilfe“ unterstützen. So waren rund 25 Kräfte des Sanitäts- und Rettungsdienstes aus der Vitusstadt am Samstag beim EM-Spiel Ungarn gegen die Schweiz in Köln vor Ort – mit einem so genannten Patiententransportzug.
Patiententransportzug PT-Z 10 NRW MG
Der PT-Z 10 NRW MG, so die Abkürzung, ist nach Angaben der Mönchengladbacher Feuerwehr so konzipiert, dass zehn Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien versorgt und transportiert werden können.
Weitere Einsätze in NRW geplant
Während der noch bis zum 14. Juli andauernden Fußball-EM werde es den Angaben zufolge noch häufiger vorkommen, dass Kräfte und Fahrzeuge aus Mönchengladbach nach entsprechender Vorplanung an den NRW-Spielorten eingesetzt sind.
Fahrzeugkolonne auf den Straßen und Autobahnen
In NRW sind die Spielstätten neben Köln in Dortmund, Düsseldorf und Gelsenkirchen. Die Fahrzeuge sind nach Angaben der Feuerwehr immer im geschlossenen Verband, also als Kolonnenfahrt, auf den Straßen und Autobahnen unterwegs.
Kennzeichnung einer Kolonne:
Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, zusätzlich kann es mit einer Warntafel ausgestattet sein. Das Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein.
Rechte einer Kolonne
Verkehrsrechtlich gelten Kolonnen als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf deshalb komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben.
Überholen einer Kolonne:
Ja, aber nur in einem Rutsch, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen, erläutert der Sprecher.
Das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel dürfen nicht aus dem Potenzial des Regelrettungsdiensts gestellt werden. Etwa 60 Minuten nach der Alarmierung muss der Verband in der festgelegten Kräftesammelstelle „abmarschbereit“ sein.
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