- Mietkaution: 3 Fakten - Kaution muss im rechtlichen Rahmen bleiben
- Mietkaution: Fakten, die Sie wissen müssen
- Fakt 1: Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werden
- Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das höchste der Gefühle
- Fakt 3: Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Kautionseinbehalt
- Rechtssicherheit garantiert
Mietkaution: 3 Fakten - Kaution muss im rechtlichen Rahmen bleiben
Die Mietkaution ist ein wichtiger Aspekt bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. Viele Mieter wissen jedoch nicht, dass es bestimmte Regeln und Vorschriften gibt, die bei der Zahlung und Rückgabe der Kaution zu beachten sind. In diesem Artikel werden wir drei wichtige Fakten über die Mietkaution aufzeigen, die Sie kennen sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Kaution im rechtlichen Rahmen bleibt. Von der Höhe der Kaution bis hin zur Rückgabe – wir klären Sie auf über die wichtigsten Aspekte der Mietkaution.
Mietkaution: Fakten, die Sie wissen müssen
Die meisten Mieter müssen bei der Anmietung einer neuen Wohnung eine Kaution hinterlegen. Doch obwohl das fast eine Selbstverständlichkeit ist, kennen viele Menschen den rechtlichen Rahmen nicht, den diese Zahlung einhalten muss. Hier bringen wir Licht ins Dunkel:
Fakt 1: Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werden
Ausfallende Mietzahlungen, Beschädigungen des Parketts oder Bads: Bei der Vermietung einer Wohnung kann immer mal etwas schiefgehen. Deswegen verlangen die meisten Vermieter von ihren Mietparteien eine Kaution zur Sicherheit. Eine Pflicht ist das aber nicht. Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass Mieter keine Kaution zu zahlen brauchen, wenn es dafür keine vertragliche Grundlage gibt - etwa aufgrund einer Regelung im Mietvertrag. Fordert der Vermieter die Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt noch ein, kommt er mit diesem Wunsch zu spät.
Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das höchste der Gefühle
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als drei Monatskaltmieten dürfen Vermieter nicht verlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung also außen vor. Beträgt die Kaltmiete 830 Euro und die Warmmiete 990 Euro, darf die Kaution daher höchstens bei 2490 Euro liegen. Eine nachträgliche Erhöhung - etwa aufgrund steigender Miete oder weil der Höchstsatz zu Beginn des Mietverhältnisses nicht ausgeschöpft wurde - ist dem Berliner Mieterverein zufolge nicht zulässig.
Fakt 3: Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Kautionseinbehalt
Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind kein Grund für Vermieter, Geld von der Kaution einzubehalten. „Zu normalen Gebrauchsspuren zählen in der Regel Farbunterschiede an Wänden nach dem Abhängen von Bildern sowie leichte Kratzer auf Bodenbelägen“, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Sein Tipp: Um vorab zu klären, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um darüber hinausgehende Beschädigungen handelt, kann es für Mieter sinnvoll sein, vor dem Auszug einen Check durch die eigene Haftpflichtversicherung zu veranlassen – zumindest, sofern der Versicherer Schäden an der Mietwohnung reguliert. Zeichnet sich eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter ab, ist es ohnehin gut und häufig sogar vertraglich geboten, den Haftpflichtversicherer frühzeitig zu informieren. Nur so hat dieser die Möglichkeit, sich von etwaigen Schäden ein Bild zu machen.
Rechtssicherheit garantiert
Diese Fakten garantieren Mieter und Vermieter eine Rechtssicherheit, wenn es um die Mietkaution geht. Durch die Kenntnis dieser Regeln können Streitigkeiten vermieden werden und eine faire Abwicklung der Kaution sichergestellt werden.
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