Lufthansa-Tochter Discover streiktd ab Dienstag: Was Reisende wissen müssen

Index

Lufthansa-Tochter Discover streiktd ab Dienstag: Was Reisende wissen müssen

Ab Dienstag, den 14. Februar, wird die Lufthansa-Tochter Discover von einem Streik betroffen sein, der die Reisepläne vieler Menschen durcheinanderbringt. Die Piloten der Fluggesellschaft haben beschlossen, ihre Arbeit niederzulegen, um ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen durchzusetzen. Die Auswirkungen des Streiks werden sich auf viele Reisende auswirken, die für den Zeitraum zwischen dem 14. Februar und dem 17. Februar Flüge gebucht haben. Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig über den Status seiner Reisebuchung zu informieren und sich auf mögliche Flugannullierungen oder -verspätungen vorzubereiten.

Streik bei Discover Airlines: Was Reisende wissen müssen

Die Gewerkschaften des fliegenden Personals bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines haben einen Streik angekündigt, der von Dienstag (27.8.) bis Freitag (30.8.) andauern soll. Die Flugbegleitervertretung UFO und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wollen mit dem Arbeitskampf eigene Tarifverträge bei dem Ferienflieger durchsetzen.

Lufthansa-Tochter Discover streikt: Reisende sind betroffen

Lufthansa-Tochter Discover streikt: Reisende sind betroffen

Die Gewerkschaften sind empört über den unerwarteten Abschluss eines Tarifvertrags zwischen Discover und der konkurrierenden Gewerkschaft Verdi. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde mit einer anderen Gewerkschaft ein sehr schlampiges Tarifwerk überraschend aus dem Boden gestampft, hieß es in der UFO-Erklärung vom Sonntag.

Flugbegleiter und Piloten von Discover Airlines streiken: Konsequenzen für Reisende

Die Streikmaßnahmen werden alle Abflüge von deutschen Flughäfen betreffen. Reisende müssen sich auf Verspätungen und Annullierungen einstellen. Die Airline hat bisher keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben und erklärt, der Verdi-Vertrag solle jetzt umgesetzt werden.

Rechte von Reisenden bei Streik

Welche Rechte haben betroffene Reisende, wenn Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter streiken und die Maschinen am Boden bleiben sollten?

Verspätungen und Annullierungen

Wenn der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet ist oder ganz ausfällt, können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen. Als Alternative zur Rückerstattung des Original-Tickets können Reisende auch eine kostenlose Ersatzbeförderung verlangen.

Entschädigung

Rechtlich handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen.

Was tun, wenn es unterwegs zu Verspätungen oder Annullierungen kommt?

Am besten an den Schalter der Airline wenden - und direkt dort zunächst Leistungen einfordern, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Dort bekommen gestrandete Reisende Auskunft, etwa über ein Hotel oder den nächstmöglichen Rückflug. Wichtig: Die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Wetter statt Streik - was ist, wenn der Flug aus anderen Gründen ausfällt?

Auch wenn der Flug aus anderen Gründen wie zum Beispiel Wetterkapriolen ausfällt, ist die Airline laut EVZ verpflichtet, in einem angemessenem Rahmen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen - wie Hotelzimmer sowie Mahlzeiten. Die Airline muss auch in diesem Fall schnellstmöglich einen Alternativ-Flug anbieten oder das Ticket erstatten.

Die Airline reagiert nicht - was tun?

Wenn die Airline nicht für eine Unterkunft oder Mahlzeiten etwa in Form von Restaurant-Gutscheinen sorgt, können Reisende die Kosten dafür hinterher geltend machen. Wichtig ist laut EVZ dann aber, dass man alle Rechnungen aufbewahrt. Und sollte sich die Airline nicht um die nächstmögliche Flug-Alternative kümmern, können Reisende selbst einen Rückflug buchen und sich die Kosten erstatten lassen.

Schlichtungsstellen

Gibt es später Probleme etwa bei der Kostenübernahme, können Reisende sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das EVZ hat dazu eine Übersicht online erstellt. Voraussetzung, um an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen: In der Regel müssen Reisende zuvor versucht haben, sich direkt mit dem Anbieter zu einigen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up