Leon Löwentraut: Künstler klagt Kollegen an

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Leon Löwentraut: Künstler klagt Kollegen an

In einer überraschenden Wendung hat der bekannte Künstler Leon Löwentraut seine Kollegen angeklagt. Der Vorwurf lautet, dass sie ihn bei der Gestaltung eines gemeinsamen Projekts betrogen haben. Löwentraut, der für seine eindrucksvollen Skulpturen bekannt ist, behauptet, dass seine Kollegen seine Ideen gestohlen und ihn aus dem Projekt gedrängt haben. Der Künstler hat bereits Anzeige erstattet und fordert nun Schadenersatz für den entstandenen Schaden. Die Kunstwelt ist schockiert über diese Anschuldigungen und wartet gespannt auf die weitere Entwicklung des Falles.

Leon Löwentraut: Maler verklagt Kollegen wegen Urheberrechtsverletzung

Leon Löwentraut: Maler verklagt Kollegen wegen Urheberrechtsverletzung

Wer ein Gemälde des Düsseldorfer Malers Leon Löwentraut nachmacht oder ein nachgemachtes Löwentraut-Motiv öffentlich anbietet und verkauft – der muss damit rechnen, wegen Verletzung des Urheberrechts vorm Landgericht zu landen.

Das erfuhr am Mittwoch ein weit weniger bekannter Maler-Kollege Löwentrauts. Er hatte drei von dessen Motiven nachgeahmt, mit eigener Signatur versehen und angeboten. Dafür soll er laut Löwentraut-Klage jetzt als Plagiator 10.000 Euro pro Motiv zahlen.

Urheberrechtsverletzung kann auch ohne exakte Kopie erfolgen

Denn man muss Kunstwerke nicht eins zu eins und in sämtlichen Details kopieren, um juristisch als Plagiator zu gelten. Darauf hat die Kammervorsitzende Richterin Jutta von Gregory gleich hingewiesen. Ohne eigenschöpferische Leistung genügen auch starke Annäherungen ans Original, um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der verklagte Maler hatte längst zugegeben, dass er ausdrücklich Motive des weitaus erfolgreichereren Kollegen zum Vorbild genommen habe. Angeblich nur zur Orientierung und zu Übungszwecken. Und signiert habe er die kopierten Bilder ja auch nur mit seinem eigenen Namen, habe die Marke Löwentraut also gar nicht verwendet.

Keine Ausnahme durch eigenständige Signatur

Doch das schützt ihn laut Hinweis der Richterin nicht vor einer Zahlung wegen Verletzung des Urheberrechts. Fünfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger – Aussage komplett konstruiert

4000 Euro hat der Plagiator bereits an Löwentraut gezahlt, seine drei veröffentlichten Plagiate aus dem Internet herausgenommen und sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wonach er solche Aktionen künftig nicht wiederholen werde. Doch als Kläger besteht Löwentraut auf weiteren 26.000 Euro, also auf insgesamt 10.000 Euro für jedes abgekupferte Bildmotiv.

Prozessauftakt ohne die Maler

Keiner der beteiligten Künstler war persönlich zum Prozessauftakt erschienen, denn tatsächlich liegt der Fall offenbar klar und kann auch ohne die Maler entschieden werden.

Die Richterinnen der auf Urheberrecht spezialisierten 12. Zivilkammer des Landgerichts stellten klar: Wir halten die geltend gemachten Beträge für durchaus angemessen! Immerhin sei Löwentraut – im Gegensatz zu dem verklagten Kollegen – am Markt bekannt und erziele für Originale erhebliche Preise.

Urteil am 14. August

Ein Urteil im Maler-Streit soll am 14. August verkündet werden. In der Hauptsache, also der Löwentraut-Forderung über 26.000 Euro, schien sich die Zivilkammer jedoch bereits ganz sicher zu sein.

Und zwar so sicher, dass die Richterinnen zu Prozessbeginn nicht mal einen Vorschlag für eine gütliche Einigung vorgelegt haben. Was darauf hindeuten könnte, dass sie der Forderung von Löwentraut womöglich in vollem Umfang entsprechen. (Aktenzeichen: 12 O 156/23)

Udo Müller

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