Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen setzt Mindest-Honorar für Künstler voraus

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Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen setzt Mindest-Honorar für Künstler voraus

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer fairen Bezahlung von Künstlern getan. Ab sofort gilt für alle Kulturfördermaßnahmen des Landes ein Mindest-Honorar für Künstler. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Förderung der Kultur in Nordrhein-Westfalen und sichert den Künstlern eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit. Mit dieser Maßnahme möchte das Land die Künstlerschaft stärken und die Kulturproduktion in der Region unterstützen. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, dass Künstler in Nordrhein-Westfalen faire Bedingungen vorfinden, um ihre Arbeit erfolgreich zu verfolgen.

NRW setzt Mindesthonorar für Künstler voraus

Ab dem 1. August beginnt Nordrhein-Westfalen damit, Landesförderungen für Kultureinrichtungen verbindlich an Honoraruntergrenzen für Künstler zu knüpfen. Nach jahrelangen Vorbereitungen startet NRW zunächst bei zwei reinen Landesprogrammen mit Mindesthonoraren.

Kulturförderung mit klaren Regeln

Kulturförderung mit klaren Regeln

Ab 2026 wird dies dann bei allen Kulturförderungen, an denen das Land beteiligt ist, uneingeschränkte Voraussetzung sein, kündigte NRW-Kulturministerin Ina Brandes (CDU) in Düsseldorf an. Damit knüpfe NRW als erstes Flächenland konsequent eine Landesförderung an Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler, erklärte sie. „Es gibt keine Bagatellgrenze.“ Das Junktim gelte schon ab dem ersten Euro Landesförderung.

Dies sei anders als beim Bund, wo Honoraruntergrenzen erst eingehalten werden müssen, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 Prozent von der Bundesregierung gefördert wird. Das gilt seit dem 1. Juli verbindlich.

Ein Ende der Unsicherheit für Künstler

Viele Künstler trotz Hochschulabschluss an der Armutsgrenze: Anlass für die Initiative sind die häufig prekären Einkommensverhältnisse vieler freischaffender Künstler. Obwohl die meisten über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, bewegt sich ihr Jahreseinkommen laut Statistiken der Künstlersozialkasse (KSK) oft nahe der Armutsgrenze. Viele müssten sich mit Nebenjobs über Wasser halten, berichtete Brandes. Etliche fielen auch durch die Sozialversicherungsnetze - vor allem, wenn über längere Zeit Engagements ausbleiben.

Daher sei eine bundesweite Absicherung solcher Lücken in der Erwerbsbiografie über die KSK eine zweite wichtige Säule der angepeilten Verbesserungen, betonte Brandes. „Ziel ist, dass Vollzeit arbeitende Künstlerinnen und Künstler ihren Lebensunterhalt und einen Teil ihrer sozialen Absicherung bestreiten können“, erläuterte die Ministerin.

Die Kultusministerkonferenz hatte sich 2022 bereits auf eine Honorar-Matrix geeinigt, die künstlerische Tätigkeitsarten - unter anderem Autor, Aktionskünstler, Schauspieler, Sänger, Tänzer oder Chorleiter - sowie Formate clustert, etwa Lesungen, Ausstellungen oder Vorstellungen. Die Länder sind aufgefordert, diese einheitliche Grundstruktur mit Zahlen zu füllen.

Die NRW-Matrix: Von der Kunst leben statt Taxi fahren: Die gestuften Basis-Honorare für NRW sehen beispielsweise für eine rund 90-minütige Autoren-Lesung zwischen 250 und 500 Euro vor - gestaffelt nach der erwarteten Besucherzahl. Bei Ausstellungen richtet sich das Mindesthonorar auch nach Wirtschaftskraft und Reichweite der jeweiligen Einrichtung sowie der Ausstellungsdauer. Hier liegt die Spanne zwischen 600 und 1200 Euro. Wird ein Angebot von mehreren Künstlern getragen, gibt es anteilige Honorierungen. Ähnlich wird das durch zahlreiche weitere Sparten und Tätigkeiten durchdekliniert.

„Wir wollen verhindern, dass Künstlerinnen und Künstler Taxi fahren müssen“, erläuterte Brandes. „Wir können sie nicht systematisch so schlecht bezahlen, dass sie eigentlich keine Chance haben, von ihrem Beruf zu leben.“

Corona-Pandemie offenbart die Misere: Jahrelang sei das hingenommen worden. „Dann kam Corona.“ Das sei ein Augenöffner gewesen. „Wir haben in der Corona-Pandemie gelernt, dass das kein guter Zustand ist.“ Die Spanne der besonders schlecht bezahlten Künstler reiche von Beschäftigten in der kulturellen Bildung bis hin zu Jazzmusikern.

Millionen-Vorsorge für höhere Honorare: Die gewollte Erhöhung der Honorarsätze wirke sich natürlich auch auf den Haushalt aus. Zwar werde ihr Kulturetat insgesamt nicht angehoben, sagte die Ministerin. Sie habe aber sowohl für das laufende als auch für das nächste Haushaltsjahr Vorsorge getroffen. 2025 seien für die Einführung der Honoraruntergrenze 1,6 Millionen Euro eingeplant. Im Sommer 2025 werde die Einführung fachlich auf den Prüfstand gestellt. Bis 2026 könnten sich dann alle weiteren Akteure darauf einstellen.

Die meisten Förderungen werden mit Bund oder auch Kommunen gemeinsam gestemmt. nrw-kulturministerin Ina Brandes (CDU) ist zuversichtlich, dass sich auch Stiftungen dem Modell anschließen werden.

Udo Schmid

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