Kreis Viersen: Auszubildende wählen Jugendbetriebsrat
Im Kreis Viersen haben die Auszubildenden kürzlich einen wichtigen Schritt zur Vertretung ihrer Interessen getan. Bei der Jugendwahl haben sie ihren eigenen Jugendbetriebsrat gewählt. Dieser wird die Interessen der Auszubildenden in den kommenden zwei Jahren vertreten und sich für ihre Anliegen und Belange einsetzen. Ein wichtiger Meilenstein für die junge Generation, um ihre Stimme in der Arbeitswelt zu erheben. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Wahl und die Aufgaben des neuen Jugendbetriebsrats im Kreis Viersen.
Junge Stimme im Betrieb: Azubis wählen Jugendbetriebsrat im Kreis Viersen
Auszubildende und junge Beschäftigte im Kreis Viersen können ab sofort ihren Junior-Betriebsrat wählen. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV), die das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen ist.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) startet dazu einen Aufruf: Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Denn die JAV ist der direkte Draht zur Chefetage – und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn's mal hakt, sagt der Vorsitzende der IG BAU Düsseldorf, Tino Brüning.
Die Wahlen zum jungen Betriebsrat laufen bis Ende November. Jugendliche haben frische Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige Rolle. Denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung, sagt Brüning.
Die JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte im Kreis Viersen, um eigene Interessen durchzusetzen: Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule, sagt Claudia Praetorius von der Jungen BAU, der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.
Aktuell gibt es im Kreis Viersen rund 4.600 Auszubildende – rund 160 von ihnen lernen in der Baubranche, so die IG BAU Düsseldorf. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Eine Interessenvertretung kann jeder wählen, der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren. Ebenso alle Azubis. Für die JAV-Wahlen antreten können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.
Mehr Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de. Azubis aus den Branchen der IG BAU, die einen Nachwuchs-Betriebsrat gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, können sich an Claudia Praetorius als Bundesjugendsekretärin der IG BAU wenden: [email protected].
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