Kreis Kleve: Zoll kontrolliert umfassend gegen Schwarzarbeit

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Kreis Kleve: Zoll kontrolliert umfassend gegen Schwarzarbeit

Im Kreis Kleve hat die Zollverwaltung eine umfassende Kontrolle gegen die Schwarzarbeit durchgeführt. Ziel der Aktion war es, illegale Arbeitspraktiken aufzudecken und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Die Zollbeamten haben bei dieser Aktion numerous Betriebe und Unternehmen im Kreisgebiet kontrolliert und dabei nach Hinweisen auf Schwarzarbeit und Sozialbetrug gesucht. Die Ergebnisse der Kontrolle werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Die Aktion ist Teil eines landesweiten Einsatzes gegen die Schwarzarbeit, der von der Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit anderen Behörden durchgeführt wird.

Zoll kontrolliert Schwarzarbeit im Kreis Kleve: Massenprüfung gegen illegalen Mindestlohn

Zoll kontrolliert Schwarzarbeit im Kreis Kleve: Massenprüfung gegen illegalen Mindestlohn

Im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch. Das Hauptzollamt (HZA) Duisburg beteiligte sich an der bundesweiten Schwerpunktprüfung Mindestlohn.

Rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner prüften in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Duisburg sowie in den Kreisen Kleve und Wesel Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Insgesamt befragten die Einsatzkräfte 185 Arbeitnehmer in Nagelstudios, auf Baustellen und in Gastronomiebetrieben zu ihrer Beschäftigung.

Internationale Beteiligung: Während der Prüfungen wurden die Einsatzkräfte des HZA Duisburg durch Mitarbeiter anderer Verwaltungen unterstützt. Gleichzeitig begleiteten ein Vertreter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zwei Inspektorinnen der Allgemeinen Arbeitsinspektion Bulgariens die Schwerpunktprüfung.

Die bulgarischen Arbeitsinspektorinnen konnten sich direkt vor Ort ein Bild über die Prüfung der FKS machen. Auf einer Glasfaserbaustelle im Stadtgebiet Essen trafen die Einsatzkräfte vier bulgarische Arbeitnehmer an, die zu ihrer Beschäftigung befragt wurden.

Bei einer Personenbefragung werden neben den persönlichen Daten auch die Angaben zu der Arbeitszeit und zum Verdienst erfasst. Laut Angabe der Arbeitnehmer würden sie für einen monatlichen Lohn von 750 Euro beziehungsweise 1000 Euro brutto arbeiten.

Weitere Ermittlungen: „Eine weitergehende Prüfung, auch durch die Einsichtnahme der Geschäftsunterlagen, ist hier unabdingbar“, sagt Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des HZA Duisburg. „Möglicherweise können daraus umfangreiche Ermittlungsverfahren erwachsen.“

In der Summe aller Prüfungen ergaben sich auf Grund der ersten Feststellungen folgende Beanstandungen: ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Arbeitnehmers und sechs Ordnungswidrigkeiten unter anderem wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Nichtbeachtung der Sofortmeldepflicht. Zudem schließen sich in zusätzlichen 28 Fällen weitergehende Prüfungen an, die möglicherweise dann zu weiteren Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten führen können.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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