NRW-Gesundheitsminister Laumann legt bei Krankenhausreform fest, was erlaubt ist
Das Ministerium für Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Leitung von Minister Karl-Josef Laumann hat am Freitag Anhörungsschreiben an die Krankenhäuser in NRW versandt. Damit erfahren die Krankenhäuser, welche Behandlungen sie künftig anbieten dürfen und welche nicht mehr.
Dies hat einschneidende Folgen. Beispielsweise hatten 58 Krankenhäuser im Regierungsbezirk Düsseldorf beantragt, Revisionseingriffe an künstlichen Hüftgelenken vornehmen zu dürfen. Nun soll dies nur noch an 25 Standorten erlaubt sein. Dies bedeutet ein Minus von 57 Prozent.
Das geht aus einer 35-seitigen Präsentation des Ministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Der Entwurf der Krankenhausreform sieht vor, dass die Krankenhäuser künftig nur noch bestimmte Leistungen anbieten dürfen.
Kabinett beschließt Krankenhausreform
Das Kabinett hat die Krankenhausreform beschlossen. Der Entwurf des Ministeriums wird nun den Krankenhäusern und anderen Beteiligten vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Reform zu einer Konzentration von Leistungen in bestimmten Krankenhäusern führen wird.
Kritik aus den Ländern hält an. Mehrere Bundesländer haben bereits Bedenken gegen die Reform geäußert. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform in der Praxis umgesetzt wird.
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte bereits in der Vergangenheit angekündigt, dass die Krankenhausreform notwendig sei, um die Qualität der medizinischen Versorgung in NRW zu verbessern. Nun wird der Entwurf der Reform den Krankenhäusern und anderen Beteiligten vorgelegt.
Wir werden weiterhin über die Entwicklung der Krankenhausreform in NRW berichten.
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