- Köln: Warum die Kirche keine Haftung für sexuellen Missbrauch ihrer Priester übernehmen muss
- Köln: Kirche lehnt Haftung für sexuellen Missbrauch von Priestern ab
- Ein entsetzlicher Fall
- Kirche für Täterpriester nicht verantwortlich
- Kirche stiehlt sich aus ihrer Verantwortung
- Weiterer Schmerzensgeldprozess gegen die Kirche
Köln: Warum die Kirche keine Haftung für sexuellen Missbrauch ihrer Priester übernehmen muss
In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass die Katholische Kirche keine Haftung für den sexuellen Missbrauch ihrer Priester übernehmen muss. Dieser Beschluss wirft Fragen über die Verantwortung der Kirche bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen auf. Laut dem Gerichtsurteil kann die Kirche nicht als arbeitgeberähnliche Institution angesehen werden, da die Priester keine Angestellten der Kirche sind. Dies bedeutet, dass die Kirche nicht für die Handlungen ihrer Priester haftbar gemacht werden kann. Doch was bedeutet dies für die Opfer von Missbrauch und die Zukunft der Kirche?
Köln: Kirche lehnt Haftung für sexuellen Missbrauch von Priestern ab
Ein furchterregender Missbrauchsfall könnte zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren werden: Das Kölner Landgericht entschied, dass die katholische Kirche nicht für die Sexualstraftaten ihrer sogenannten Seelsorger zur Verantwortung gezogen wird, wenn deren Verbrechen in keinem Zusammenhang zur Amtspflicht stehen.
Ein entsetzlicher Fall
Die 57-jährige Melanie F. wurde als Pflegekind vor mehr als 40 Jahren Pfarrer U. anvertraut. Hundertfach wurde sie von ihm vergewaltigt, zwei Mal wurde sie schwanger. Wegen späterer Taten sitzt U. seit zwei Jahren hinter Gittern, und der Vatikan verhängte gegen ihn die höchste Strafe, die einem Geweihten zukommen kann: Er wurde aus dem Klerikerstand entlassen.
Kirche für Täterpriester nicht verantwortlich
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kirche nicht für die Taten des Priesters verantwortlich ist, weil sie nicht im Zusammenhang mit seiner Amtspflicht standen. Das bedeutet, dass die Betroffene wenig Chancen auf Schmerzensgeld hat.
Was bedeutet das für Opfer? Was ist mit ihrem beschädigten Leben? Was mit ihren körperlichen und seelischen Qualen, die sie erleiden musste unter dem Dach einer Institution, die sich dem Heil der Menschen verschrieben hat?
Kirche stiehlt sich aus ihrer Verantwortung
Die Kirche beruft sich plötzlich auf ein rein weltliches Rechtsverständnis und stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung – auch gegenüber den vielen Betroffenen und Verletzten landesweit, die mit Verbitterung nach Köln schauen.
Die Verteidigung der Klägerin darf bis September neue Beweise einbringen. Doch woher sollen sie kommen?
Weiterer Schmerzensgeldprozess gegen die Kirche
Die Betroffene fordert 850.000 Euro vom Erzbistum Köln. Die Verhandlung wurde verschoben. Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war.
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