Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt

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Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt

In Köln hat ein skandalöses Ereignis für Aufsehen gesorgt. Ein hochrangiger Beamter wurde nach einem geheimen Treffen in Potsdam entlassen. Die Entscheidung sorgte für großes Überraschung und Empörung in der Stadt. Doch nun stellte sich heraus, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Die Frage nach den wahren Gründen für die Entscheidung bleibt weiterhin offen. Wir werden Ihnen in diesem Artikel genauer berichten, was genau passiert ist und was dies für die Stadt Köln bedeutet.

Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt

Köln: Entlassung nach Potsdamer Geheimtreffen nicht gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht Köln hat am Mittwoch entschieden, dass die Teilnahme an dem Potsdamer Geheimtreffen zur sogenannten Remigration keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Die von der Stadt Köln gegenüber einer Angestellten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ausgesprochene außerordentliche Kündigung wurde für unwirksam erklärt.

Keine gesteigerte politische Treuepflicht hat die Klägerin aufgrund ihrer Position gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber, so das Gericht. Die 64-Jährige nahm im vergangenen November an einem Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextremen und Unternehmern in Potsdam teil, bei dem nach Recherchen des Netzwerks Correctiv unter anderem die Vertreibung von Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland besprochen worden sein soll.

Die Stadt Köln sprach der Mitarbeiterin mehrere außerordentliche Kündigungen aus und begründete dies damit, dass sie durch ihre Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlichen Rechtsextremen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Das Arbeitsgericht folgte dem nicht.

Die Treuepflicht für Beamte besagt unter anderem, dass diese für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten müssen. Das Maß an Loyalität und Treue zum öffentlichen Arbeitgeber sei von der Stellung und dem Aufgabengebiet des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig, erklärte das Arbeitsgericht. Danach schulde ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für das Funktionieren seiner Arbeit unabdingbar sei.

Die einfache Treuepflicht wird dem Gericht zufolge erst dann verletzt, wenn derjenige verfassungsfeindliche Ziele aktiv fördert oder verwirklicht. Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige nicht den Schluss, dass sich die Klägerin in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der dort besprochenen Beiträge befunden habe.

Weiterhin erklärte das Arbeitsgericht eine weitere außerordentliche Kündigung vom März für unwirksam. Der Vorwurf, die 64-Jährige habe im Zuge eines Gerichtsverfahrens vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, treffe nicht zu.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Udo Müller

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