Kitas in NRW - Familien fürchten das Ende für das dritte beitragsfreie Jahr

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Kitas in NRW - Familien fürchten das Ende für das dritte beitragsfreie Jahr

In Nordrhein-Westfalen (NRW) herrscht beträchtliche Unruhe unter den Eltern, deren Kinder in einer Kita (Kinder­tages­stätte) betreut werden. Der Grund dafür ist die unsichere Zukunft des dritten beitragsfreien Jahres, das seit 2018 für alle Kitas in NRW gilt. Viele Familien fürchten, dass die Landesregierung diese soziale Errungenschaft wieder abschaffen wird, um Geld zu sparen. Die Folgen wären für viele Familien existenziell, da sie ohne die kostenlose Kita-Betreuung ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen. Die Politik steht nun vor der Frage, ob sie die soziale Verantwortung gegenüber den Familien in NRW weiterhin wahrnehmen wird.

Kita-Qualitätsgesetz: Bundesmittel für NRW-Kitas drohen zu versiegen

Mit dem neuen Kita-Qualitätsgesetz steckt Berlin die Regeln enger, nach denen die Länder Geld des Bundes für die Kinder-Betreuungslandschaft verwenden dürfen. In diesem Jahr steckt das Land Nordrhein-Westfalen noch rund 150 Millionen Euro in die Finanzierung seiner beiden beitragsfreien Kita-Jahre. Für das nächste Jahr ist das voraussichtlich in ähnlicher Größenordnung geplant, wie das Familienministerium erklärte. Ab 2026 ist es nicht mehr zulässig.

Kein drittes beitragsfreies Jahr mehr?

Kein drittes beitragsfreies Jahr mehr?

Dass die letzten beiden Betreuungsjahre vor der Einschulung für alle Familien kostenfrei sind, ist dadurch nicht gefährdet. Die Regelung ist im Kinderbildungsgesetz verankert. Gibt es kein Geld mehr vom Bund, muss das Land einspringen. Das allerdings wird Konsequenzen haben, fürchten Elternvertreter – auch, aber nicht nur für das in NRW eigentlich geplante dritte beitragsfreie Jahr.

Neue Regeln sollen Budgetkonkurrenz vermeiden

Neue Regeln sollen Budgetkonkurrenz vermeiden

Grundsätzlich ist die Kitalandschaft Ländersache. Über das Kita-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Bundesländern aber jährlich zwei Milliarden Euro für ihre Kitas zur Verfügung. Die gleiche Summe gab es bereits 2023 und 2024. Vorgänger war das Gute-Kita-Gesetz des Jahres 2019.

Elternentlastungen bei den Beiträgen sollen nach einer Übergangsfrist bis Ende 2025 aus den Bundesmitteln nicht mehr zulässig sein, um eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden.

Irina Prüm, nordrhein-westfälische Sprecherin für die Bundeselternvertretung der Kinder in Kitas und Tagespflege: Es wird an allen möglichen Ecken und Enden gespart werden müssen, um das zu kompensieren. Dann wird zum Beispiel bei Familienbildung und Familienhilfen, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder auch eigenen Landesprogrammen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung gekürzt, die wir aber dringend bräuchten.

Eltern fürchten Sparmaßnahmen

Eltern fürchten Sparmaßnahmen

Zwar fließt unterm Strich nicht weniger Geld. Über das Kita-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern 2025 und 2026 so wie bisher jährlich insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung, davon entfallen pro Jahr etwa 430 Millionen auf NRW. Aber die Länder müssten auch neue Projekte finanzieren, so Irina Prüm: Die Rechnung, dass Bundes- einfach durch Landesmittel ersetzt werden und im Haushalt beliebig umgeschichtet werden könnten, geht nicht auf.

Kommt kein drittes beitragsfreies Jahr mehr?

Kommt kein drittes beitragsfreies Jahr mehr?

Der Landeselternbeirat der Kitas sieht die Felle für das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr, das Schwarz-Grün laut Koalitionsvertrag einführen will, vollends davonschwimmen. Das wird jetzt nicht mehr passieren, sagte Sprecherin Daniela Heimann. Die Argumentation wird nun sein, dass das gar nicht mehr möglich ist, wenn der Bund die Förderung einstellt.

Die politische Opposition teilt diese Befürchtung. Das ist in meinen Augen zwar nur eine Ausrede – aber wenn so ein Signal vom Bund kommt, kann man das halt gut als Vorwand benutzen, sagte der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dennis Maelzer. Es sei ein falsches Zeichen, Beitragsfreiheit nicht mehr zu priorisieren, befand er grundsätzlich. Wir müssen Familien heute mehr denn je Signale der Entlastung geben.

Schwerpunkt Personalgewinnung

Schwerpunkt Personalgewinnung

Nach den Leitlinien des Bundes sollen Gelder, die über das Kita-Qualitätsgesetz bereitstehen, künftig mit einem klaren Schwerpunkt auf Projekte zur Personalgewinnung ausgegeben werden. Ziele sind unter anderem ein besserer Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen, mehr Fachkräfte, bessere Bedingungen für Beschäftigte. Auch in sprachliche Bildung und in die Förderung von Gesundheit, guter Ernährung und Bewegung soll mehr investiert werden.

Tagesmütter in NRW geraten zunehmend in Not

Tagesmütter in NRW geraten zunehmend in Not. So sehr hinkt NRW bei der Betreuung von unter Dreijährigen hinterher. Befürworter halten diese Steuerung für richtig. Geld, das zur Beitragsentlastung genutzt wird, fehlt an anderer Stelle im System, sagte Antonius Hamers, Leiter des katholischen Büros NRW, das kirchliche Interessen in der Kindergarten-Trägerlandschaft vertritt. Die Mittel sollten dafür eingesetzt werden, dass Eltern eine verlässliche Betreuungsstruktur bekommen, befand er. Denn das bringt die Leute doch auf die Palme und in große Schwierigkeiten: Wenn ihnen kurz vor der Öffnung mitgeteilt wird, dass sie ihr Kind nicht in die Kita bringen können.

Immer mehr i-Dötzchen sind nicht schulreif

Immer mehr i-Dötzchen sind nicht schulreif. Die Arbeit in Kitas macht krank. Versteckt hinter einem Lob bemängelte auch Familienministerin Josefine Paul (Grüne) diesen Punkt. Es sei gut und wichtig, dass die Bundesmittel für zwei weitere Jahre gesichert sind, sagte Paul unserer Redaktion. Grundsätzlich brauchen wir aber eine dauerhafte und dynamisierte Beteiligung des Bundes.

Große Unterschiede zwischen Bundesländern

Nach Angaben aus dem Bundesfamilienministerium nutzen derzeit sechs der 16 Bundesländer Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kita-Beiträgen. Neben Nordrhein-Westfalen sind dies Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Bundeselternvertretung der Kita-Kinder beklagt, wie unterschiedlich die Bedingungen für Familien deutschlandweit durch die uneinheitliche Beitragspraxis sind.

In Schleswig-Holstein beispielsweise gebe es bei den Gebühren nur einen geringen Abstand zwischen den Beiträgen für unter Dreijährige und ältere Kinder. In NRW sind die Unterschiede hingegen gravierend, so Sprecherin Irina Prüm. Außerdem gebe es in NRW keine Deckelung, jede Kommune legt die Beträge selbst fest und kann zur Berechnung einen eigenen Einkommensbegriff definieren. Gerade finanzschwache Gemeinden erhöben daher hohe Elternbeiträge, quasi eine Sondersteuer ausschließlich für Eltern mit Kindern in Kindertagesbetreuung.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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