Kirchen: Das sind die neuen EKD-Gebühren.

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Kirchen: Das sind die neuen EKD-Gebühren.

Die EKD, die Evangelische Kirche in Deutschland, hat neue Gebühren für ihre Mitglieder eingeführt. Ab sofort gelten neue Beitragssätze für die Kirchensteuer, die von den Mitgliedern der evangelischen Kirchen in Deutschland gezahlt werden müssen. Diese Änderung betrifft Millionen von Menschen, die der evangelischen Kirche angehören. Die neuen Gebühren sollen die Finanzen der Kirche stabilisieren und die Arbeit der Kirchengemeinden unterstützen. Doch was bedeuten diese Änderungen konkret für die Kirchenmitglieder? Wir erläutern die neuen EDK-Gebühren und ihre Auswirkungen auf die Kirchengemeinden.

Kirchen: Neue EKDGebühren - Erhöhung für Einkommensgruppen ab Euro

Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss in Kerken herrschte Uneinigkeit über eine mögliche Erhöhung der Gebühren für den Offenen Ganztag (OGS) und Verlässlichen Halbtag an den Grundschulen. Die Verwaltung und die CDU argumentierten für eine Erhöhung aufgrund der Unterdeckung und des Haushaltsdefizits. Demgegenüber standen die BVK und die AfD, die gegen eine Erhöhung waren. Die SPD und die Grünen sprachen sich gegen eine Erhöhung für die unteren Einkommensklassen und für eine Umlage auf die höheren aus.

Für den Rat präsentierte die Verwaltung eine neue Berechnung. „Der Alternativvorschlag geht schon vollkommen in die richtige Richtung“, lobte Uwe Priefert von der SPD. Die SPD lieferte an dem Abend jedoch noch einen eigenen Vorschlag, der am Ende auch durchging. Die BVK blieb bei ihrer Meinung, auf jegliche Erhöhung zu verzichten und das fehlende Geld aus dem Haushalt der Gemeinde Kerken zu nehmen.

Neue Gebührenstruktur

Neue Gebührenstruktur

Die neue Gebührenstruktur sieht wie folgt aus:

Einkommen bis 25.000 Euro: keine Gebühr

Einkommen bis 36.000 Euro: 90 Euro im Monat

Einkommen bis 47.000 Euro: 120 Euro im Monat (zehn Euro mehr)

Einkommen bis 58.000 Euro: 145 Euro im Monat (15 Euro mehr)

Einkommen bis 69.000 Euro: 170 Euro im Monat (20 Euro mehr)

Einkommen bis 80.000 Euro: 195 Euro im Monat (25 Euro mehr)

Einkommen über 80.000 Euro: 228 Euro im Monat (38 Euro mehr)

Auch die Gebühren für den Verlässlichen Halbtag steigen.

Die neue Gebührenstruktur wird voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.

Udo Müller

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